Die Union hat es begrüßt, dass der Bundesrat in seiner nächsten Sitzung noch nicht über den vom Bundestag beschlossenen THC-Grenzwerten für Autofahrer entscheiden wird. „Wenn es um die Verkehrssicherheit geht, gilt Gründlichkeit vor Schnelligkeit, Vorsicht vor Nachsicht, das zeigen die Länder“, sagte Verkehrspolitiker Florian Müller (CDU) der „Rheinischen Post“ (Samstagausgabe).
Der Bundesrat habe der Koalition noch einmal „Bedenkzeit“ gegeben. „Wichtig wäre, dass die Ampel doch noch zur Vernunft kommt und den Warnungen von Polizei und Wissenschaft Rechnung trägt“. Durch die Verdreifachung des Grenzwertes drohten „mehr Unfälle und damit eine Verschlechterung der Verkehrssicherheit“, so Müller. Das belegten Studien aus anderen Ländern. Außerdem empfehle die Wissenschaft, Langzeitstudien abzuwarten, damit fundiert über einen Grenzwert gesprochen werden könne, sagte der CDU-Politiker.
Analog zur Promillegrenze beim Alkohol hat der Bundestag am Donnerstagabend einen Grenzwert für Cannabis am Steuer von 3,5 Nanogramm des berauschenden Wirkstoffs THC beschlossen. Zugleich lehnte der Bundesrat eine Fristverkürzungsbitte der Regierungsfraktionen für die Beratung in der Länderkammer ab. Nun wird sich der Bundesrat mit dem Gesetz erst am 5. Juli befassen, das Inkrafttreten verzögert sich somit.
Den Grenzwert von 3,5 Nanogramm hatte eine Expertengruppe im Auftrag des FDP-geführten Verkehrsministeriums vorgeschlagen. Ihr gehörten unter anderem der Ärztliche Direktor der Klinik für Suchtmedizin am Klinikum Stuttgart, der Leiter des Instituts für Psychopharmakologie der Universität Maastricht und ein emeritierter Professor für Kriminologie der Universität Bremen an. Bei Erreichen dieses THC-Grenzwertes sei „eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeuges nicht fernliegend, aber deutlich unterhalb der Schwelle, ab der ein allgemeines Unfallrisiko“ beginne. Um der besonderen Gefährdung durch Mischkonsum von Cannabis und Alkohol gerecht zu werden, empfahlen die Experten, für Cannabiskonsumenten ein absolutes Alkoholverbot am Steuer einzuführen.
Foto: „Smoke-in“ vor dem Brandenburger Tor am 1. April 2024 (Archiv) [dts]