Die Krankenhausreform führt zu einer deutlichen Reduzierung von Behandlungsorten. Am Montag will das Gesundheitsministerium Nordrhein-Westfalens für mehrere Versorgungsgebiete im Bundesland bekannt geben, an wie vielen Orten bestimmte Krankheiten künftig behandelt werden dürfen, berichtet der „Spiegel“.
Für den Regierungs-bezirk Düsseldorf etwa hatten 58 Krankenhäuser beantragt, Revisionseingriffe an künstlichen Hüftgelenken vornehmen zu dürfen. Laut vorläufiger Zuweisung des Landes wird dies aber nur an 25 Standorten erlaubt sein – weniger als der Hälfte. Zudem soll es nur elf statt 15 Geburtszentren der höchsten Stufe geben, in denen extreme Frühchen behandelt werden können. Acht Kliniken sollen Eierstockkrebs behandeln dürfen – 33 hatten einen Antrag gestellt.
Bis August können die Krankenhäuser zur Entscheidung Stellung nehmen. Es wird erwartet, dass sich Kliniken untereinander einigen und etwa Fachabteilungen aufteilen werden. Dann könnte ein Krankenhaus etwa weiter Hüftgelenke operieren, aber auf Herzklappenersatz verzichten – und umgekehrt. Auch Klagen gelten als wahrscheinlich.
Die Reform soll helfen, die Behandlungsqualität durch Spezialisierung zu steigern, ist aber umstritten. Klinikplanung ist Ländersache, und NRW gilt bundesweit als Maßstab, weil die Debatte dort weit fortgeschritten ist.
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