SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert legt nach der Rede des Bundeskanzlers Wert auf die Feststellung, dass sich die Forderung von Olaf Scholz (SPD) nicht allgemein auf straffällige Afghanen oder Syrer bezieht, sondern ausschließlich auf „schwere“ Straftäter. „Uns ist wichtig, dass wir die Abschiebung, die dort jetzt diskutiert wird, auf schwere Straftäter begrenzen“, sagte Kühnert dem TV-Sender „Welt“ am Donnerstag.
„Grundsätzlich bleibt die Argumentation richtig, dass Afghanistan wie auch Syrien Bürgerkriegsregionen sind. Es gibt gute Gründe, dass dorthin grundsätzlich nicht abgeschoben wird“, so der SPD-Politiker.
Außerdem müsse man die Ausgestaltung der Abschiebeabkommen sehr sorgfältig prüfen. „Wenn wir solche Regelungen für diese Abschiebungen nach Afghanistan treffen, dann muss auch sichergestellt sein, dass wir es nicht wenige Monate später mit Wiedereinreisen oder mit dem Feiern von Märtyrern auf den Straßen Kabuls zu tun haben. Auch das wäre der deutschen Öffentlichkeit nur schwerlich zu verkaufen“, sagte Kühnert.
Verhandlungen mit den Taliban selbst würde er gerne vermeiden. Es gebe keine offiziellen Kontakte und außerdem wäre zu befürchten, dass es von den Taliban vermutlich Forderungen geben würde, die Deutschland nicht gutheißen könnte. „Es wäre sicherlich nichts Freundliches“, mutmaßte Kühnert. „Daher wäre es mir am liebsten, wenn wir andere Wege finden, schwere Straftäter mit afghanischer Staatsangehörigkeit aus Deutschland herauszuschaffen.“
Gespräche mit den Taliban seien aber auch nicht unbedingt nötig, findet der SPD-Generalsekretär. „Man muss dafür nicht mit den Taliban verhandeln. Ich finde, die Innenminister einzelner Länder haben jetzt gute Vorschläge gemacht, beispielsweise über Kontakte mit den afghanischen Nachbarländern zu agieren, also sich beispielsweise mit Pakistan ins Benehmen zu setzen und über den Umweg Pakistans Rückführungen nach Afghanistan vorzunehmen“, sagte Kühnert. „Das kann ein probates Mittel sein. Und genau dafür arbeitet das Innenministerium unter Nancy Faeser auch in Gesprächen, um diesen Weg möglich zu machen.“
2021 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Abschiebungen nach Afghanistan gestoppt. Der Gerichtshof legt das sogenannte Refoulement-Verbot in der Genfer Flüchtlingskonvention in Kombination mit dem Folterverbot in der Europäischen Menschenrechtskonvention so aus, dass nicht in Länder abgeschoben werden darf, in denen den Betroffenen Folter droht.
Foto: Kevin Kühnert (Archiv) [dts]