Die Innenminister der Länder sprechen sich dafür aus, einen gesonderten Straftatbestand für Cybermobbing zu schaffen. Das geht aus einem Beschlussvorschlag für die Innenministerkonferenz (IMK) in Potsdam hervor, über den der „Spiegel“ berichtet.
In dem Text heißt es, Cybermobbing könne für die Opfer „schwerwiegende Auswirkungen“ haben. Die Innenministerkonferenz halte es für erforderlich zu prüfen, „ob die Einführung eines gesonderten Mobbing- oder Cybermobbing-Strafbestandes angezeigt ist oder ob bestehende Strafvorschriften anzupassen sind“. Die Justizministerkonferenz soll eine entsprechende Prüfung vornehmen.
Die Initiative der Innenminister geht auf Brandenburg zurück, das derzeit den IMK-Vorsitz innehat. „Ich setze mich dafür ein, Cybermobbing zu einem gesonderten Straftatbestand zu machen“, sagte Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) dem „Spiegel“. Cybermobbing sei „ein wachsendes Phänomen, das bisher unterschätzt wird“.
Von Cybermobbing seien oftmals Frauen und Kinder betroffen. Aber auch Anfeindungen und Bedrohungen gegen kommunale Amts- und Mandatsträger hätten besorgniserregend zugenommen. Cybermobbing sei mehr als es die Straftatbestände Beleidigung und Bedrohung abbilden könnten, sagte Stübgen.
Auf Anfrage erklärte das Bundesjustizministerium, das geltende Strafrecht ermögliche bereits jetzt „tat- und schuldangemessene Bestrafung von Cybermobbing“. Man prüfte jedoch möglichen Änderungsbedarf „im Hinblick auf die Vorgaben der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“.
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