Habeck legt Maßnahmen zur Beschleunigung des Erdwärme-Ausbaus vor

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat Maßnahmen zur Beschleunigung des Erdwärme-Ausbaus in Deutschland vorgelegt. Einen entsprechenden Gesetzentwurf habe das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) am Donnerstag zur Anhörung an die Bundesländer und Verbände verschickt, berichtet die „Mediengruppe Bayern“.

Aus einem Pressepapier des BMWK geht demnach hervor, dass Genehmigungsverfahren sowohl für tiefe Geothermie (ab 400 Meter Bodentiefe) als auch für oberflächennahe Geothermie (bis 400 Meter) vereinfacht werden sollen.

„Wie auch bei Windenergieanlagen und PV-Anlagen werden daher auch Anlagen zur Gewinnung von Geothermie, Wärmepumpen und Wärmespeichern mit einem überragenden öffentlichen Interesse ausgestattet“, heißt es in dem Papier. Zur Beschleunigung der teils Jahre dauernden Verfahren plant Habeck etwa die „Einführung von Höchstfristen für Genehmigungsverfahren im Bergrecht, zum Beispiel muss die Behörde innerhalb eines Jahres über die Genehmigung entscheiden“.

Die bergrechtliche Kontrolle von Tiefengeothermie-Projekten soll „durch längere Zeitintervalle (alle 4 bis 8 Jahre) von Betriebsplänen“ vereinfacht werden. Zudem sollen Verfahren durch eine „Verkürzung des Instanzenzuges“ Rechtsmittelverfahren beschleunigt werden. Wie auch beim Ausbau der Windkraft etwa sollen Einsprüche oder Widersprüche gegen behördliche Entscheidungen das Projekt nicht mehr grundsätzlich verzögern können. Das Ministerium spricht vom „Entfallen der aufschiebenden Wirkung von Rechtsbehelfen“. Auch im Naturschutzrecht sollen klare Regelungen für die seismische Erkundung verankert werden.

Doch nicht nur die Tiefengeothermie soll einen Schub bekommen: Auch die Genehmigungsmaßnahmen für oberflächennahe Geothermie, mit der über Wärmepumpen auch Einfamilienhäuser über Erdwärme versorgt werden können, sollen vereinfacht werden. Als ersten Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsmaßnahmen erklärt das Ministerium in dem Papier, dass mit dem Bürokratieabbaugesetz bereits klargestellt worden sei, „dass die oberflächennahe Geothermie nicht in den Anwendungsbereich des Bergrechts fällt“. Im Wasserrecht soll zudem auf die Erlaubnis für kleine Grundwasserwärmepumpen und Erdwärmekollektoren für Privathaushalte verzichtet werden.

Ziel des Ministeriums ist es, Geothermie als dritte Säule der klimafreundlichen Energiegewinnung zu etablieren und deutschlandweit nutzbar zu machen. Laut Ministerium könnte „rund ein Viertel der Wärme in Deutschland unter bestimmten Bedingungen mithilfe tiefengeothermischer Systeme erzeugt werden“.

Foto: Robert Habeck (Archiv) [dts]

 

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