Gericht: AfD-Parteitag darf doch in Essener Grugahalle stattfinden

Der für das letzte Juni-Wochenende geplante AfD-Bundesparteitag darf womöglich doch in der Essener Grugahalle stattfinden. Das hat zumindest die 15. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen am Freitag auf Antrag des AfD-Bundesverbands und im Rahmen eines Eilverfahrens entschieden, wie die Neue Ruhr/Neue Rhein Zeitung berichtete (Samstagsausgabe).

Ob die Stadt Essen sich dieser Entscheidung fügt oder mit einer Beschwerde gegen den Gerichtsbeschluss die nächste Instanz einschalten wird, ist zur Stunde noch offen. Ins Visier genommen hatte die „Alternative für Deutschland“ für das Verfahren vor den Verwaltungsrichtern einen mit großer Mehrheit gefassten Ratsbeschluss vom 29. Mai: Darin ergänzte die örtliche Politik nachträglich den schon im Januar 2023 geschlossenen Mietvertrag für die Grugahalle zwischen der AfD und der städtischen Messegesellschaft um einen wichtigen Passus. Die AfD sollte nämlich in einer strafbewehrten Selbstverpflichtung erklären, dass sie die Verantwortung für möglich strafbare Äußerungen auf ihrem Delegierten-Treffen übernimmt. Die Partei habe sich in den vergangenen Monaten erkennbar radikalisiert, hieß es zur Begründung. Und man wolle für strafbare Äußerungen wie etwa die alte SA-Parole „Alles für Deutschland“ oder ähnlichen Nazi-Jargon keine Bühne bieten.

Da es für die Stadt aber einen sogenannten „Kontrahierungszwang“ gibt, also die Verpflichtung, Parteien städtische Räumlichkeiten wie die Grugahalle zu überlassen, wenn auch andere Parteien dort schon getagt haben, sei die Selbstverpflichtung ein geeignetes Mittel, Entgleisungen zu verhindern. Doch die AfD weigerte sich, das Papier zu unterzeichnen, ließ das gesetzte einwöchige Ultimatum ungenutzt verstreichen und kassierte daraufhin, wie im Ratsbeschluss schon angekündigt, über den Umweg einer Gesellschafterversammlung die Kündigung ihres Hallenvertrags.

Indem das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen diesen Ratsbeschluss jetzt für rechtswidrig erklärte, ermöglicht sie der AfD den Weg zurück auf die Bühne. Eine Selbstverpflichtung muss die Partei nicht abgeben. Im Laufe des Vormittags will das Verwaltungsgericht in einer Pressemitteilung die Gründe für seine Entscheidung erläutern, hieß es.

Foto: AfD-Logo (Archiv) [dts]

 

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