Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will die Unternehmensform der Genossenschaft modernisieren. „Es soll künftig möglich sein, eine Genossenschaft völlig digital zu gründen“, heißt es im Gesetzesentwurf seines Ministeriums, über den das „Handelsblatt“ (Donnerstagausgabe) berichtet.
Es gehe darum, Genossenschaften „attraktiver zu machen“. Wohnungsgenossenschaften sorgten für vergleichsweise günstigen Wohnraum, Kreditgenossenschaften versorgten auch ländliche Regionen mit Bankdienstleistungen, Energiegenossenschaften leisteten einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende.
Der Referentenentwurf war am Dienstag in die Ressortabstimmung gegeben worden. Ein Vorhaben ist, die Gründung zu beschleunigen. Denn laut Entwurf dauert die Eintragung einer Genossenschaft in das Genossenschaftsregister sehr viel länger als etwa die Eintragung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in das Handelsregister.
Angesetzt wird bei den genossenschaftlichen Prüfungsverbänden. Denn jede Genossenschaft muss Mitglied in einem Prüfungsverband sein, der eine Gründungsprüfung sowie regelmäßige Prüfungen durchführt. Konkret geplant ist, dass alle genossenschaftlichen Prüfungsverbände verpflichtet werden, ihre Kontaktdaten in eine von einer staatlichen Stelle geführten Datenbank einstellen zu lassen und zu aktualisieren, „um die Suche nach einem passenden Prüfungsverband zu beschleunigen“. Damit das Registergericht eine bestimmte Bearbeitungszeit für die Eintragung einer neuen Genossenschaft einhält, soll es künftig eine Frist von „in der Regel 20 Werktagen“ geben.
Im Koalitionsvertrag hatte die Ampel aus SPD, Grünen und FDP versprochen: „Wir verbessern die rechtlichen Rahmenbedingungen für gemeinwohlorientiertes Wirtschaften, wie zum Beispiel für Genossenschaften, Sozialunternehmen, Integrationsunternehmen.“
Foto: Marco Buschmann (Archiv) [dts]