Das Bundeskabinett will am Mittwoch die neue Gesamtverteidigungsstrategie Deutschlands verabschieden. Das 81-seitige Papier, über das die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet, beschreibt, welche Regeln und Pflichten im Kriegsfall gelten würden.
„Erstmals seit Jahrzehnten ist Deutschland auch wieder militärisch bedroht“, heißt es in dem Papier. Durch die geostrategische Lage als „Drehscheibe Deutschland“ ergäben sich „Bündnisverpflichtungen in seiner Rolle als Aufmarsch- und Transitzone für verbündete Streitkräfte sowie als rückwärtiger Operationsraum für Nato-Einsatzoptionen im zentraleuropäischen Raum“.
Die neuen „Rahmenrichtlinien für die Gesamtverteidigung“ ersetzen die bisherigen Richtlinien, die noch vom Januar 1989 stammen. In dem neuen Papier wird darauf gedrungen, dass die Vorbereitungen zur Verteidigung des Landes rasch beginnen: „Alle Maßnahmen der Gesamtverteidigung sind im Frieden, soweit notwendig und möglich, vorzubereiten.“ Das Papier macht klar, wer im Ernstfall welche Verantwortung trägt und welche gesetzlichen Vorschriften schon gelten. So würde die Machtfülle des Kanzlers im Verteidigungsfall wie im Grundgesetz festgelegt wachsen. Bei dessen Verkündung würde die Befehls- und Kommandogewalt für Verteidigung auf ihn übergehen. Der Verteidigungsminister wäre nur noch Leiter der Bundeswehrverwaltung.
In dem Papier wird auch darauf verwiesen, dass im Krisenfall genug Personal auch für zivile Aufgaben vorhanden sein muss. „Das mit Aufgaben der Gesamtverteidigung befasste Personal ist bereits im Frieden entsprechend aus-, fort- und weiterzubilden“, heißt es. Während die Männer zum Dienst an der Waffe verpflichtet werden können, dürfen Frauen dem neuen Papier zufolge im Alter von 18 bis 55 Jahren im Verteidigungsfall „nur in das zivile Gesundheitswesen sowie in die ortsfeste militärische Lazarettorganisation verpflichtet werden.“ Im Gesundheitsbereich soll eine Meldepflicht „der nicht berufstätigen Angehörigen der Gesundheitsberufe“ eingeführt werden.
Gibt es eine Knappheit an Lebensmitteln, kann der Staat diese dem Papier zufolge beschlagnahmen lassen. „Im Rahmen der Daseinsvorsorge unterstützt der Staat in einer Versorgungskrise die Grundversorgung der Zivilbevölkerung und der Bundeswehr mit lebensnotwendigen Lebensmitteln über regulierende Eingriffe in die Lebensmittelkette“, heißt es. Dies sei aber nur möglich, wenn die Deckung des lebensnotwendigen Bedarfs ernsthaft gefährdet sei.
Auch auf Deutschlands Kultureinrichtungen kommt viel Arbeit zu. Sie sollen „Notfallverbünde“ bilden und eine „Priorisierung von Maßnahmen zur Kulturgutrettung in Abhängigkeit von der konkreten Gefahrenlage und in Absprache mit den für die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden“ erarbeiten – vor allem müsse es eine Identifikation von Kulturgütern geben, die im Sinne der Haager Konvention in bewaffneten Konflikten besonders gefährdet seien. Diese Güter müssten dann zum Beispiel in unterirdische Schutzräume gebracht werden.
Foto: Bundeswehr-Soldaten (Archiv) [dts]