Bundesregierung geht gegen Terrorismus-Verherrlichung vor

Die Bundesregierung hat am Mittwoch einen Regelungsvorschlag für Verschärfungen im Ausweisungsrecht beschlossen. Künftig sollen Ausländer, die terroristische Straftaten billigen, begrüßen oder verherrlichen, leichter ausgewiesen und im Anschluss abgeschoben werden können.

Für ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse soll künftig anders als bisher bereits ein einzelner billigender Kommentar für eine terroristische Straftat ausreichen. Zudem soll eine neue Fallgruppe für ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse eingeführt werden, wenn der Straftatbestand der Belohnung und Billigung von Straftaten verwirklicht ist. Eine strafgerichtliche Verurteilung müsse hierfür noch nicht erfolgt sein, so das Innenministerium. Der Regelungsvorschlag soll durch die Koalitionsfraktionen in einem laufenden Gesetzgebungsvorhaben eingebracht werden, um schneller beschlossen werden zu können.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) begründete den Beschluss auch mit der Lage in Deutschland nach dem 7. Oktober. „Auch in Deutschland wurden die Terrorangriffe der Hamas auf Israel auf widerwärtigste Weise in sozialen Medien gefeiert“, sagte sie. „Genauso menschenverachtend ist, wie die furchtbare islamistische Messerattacke in Mannheim, bei der der junge Polizeibeamte Rouven Laur getötet wurde, im Netz verherrlicht wurde.“

Terroristische Taten richteten „unfassbares Leid“ an, sagte die SPD-Politikerin. „Solche Taten zu verherrlichen, lässt nicht nur jede Menschlichkeit vermissen. Sondern die Verrohung im Netz schürt auch ein Klima der Gewalt, das Extremisten zu neuen Gewalttaten animieren kann“, so Faeser. „Deshalb brauchen wir neben konsequenter Strafverfolgung auch schärfere ausländerrechtliche Instrumente. Diese schaffen wir jetzt. Wer keinen deutschen Pass hat und hier terroristische Taten verherrlicht, der muss – wo immer möglich – ausgewiesen und abgeschoben werden.“

Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) rechtfertigte die Maßnahme gegen Kritik. „Es ist eine große Errungenschaft und Stärke unseres Landes, dass verfolgte Menschen in Deutschland Schutz finden können. Wer aber die liberale Grundordnung verhöhnt, indem er Terrorismus bejubelt, furchtbare Morde feiert, verwirkt sein Recht zu bleiben“, behauptete er. „Deshalb ändern wir das Aufenthaltsrecht. Wer terroristische Taten billigt und für sie wirbt, muss gehen.“ Dann habe der Staat ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse, so der Grünen-Politiker. „Der Islam gehört zu Deutschland, der Islamismus nicht.“

Foto: Sitzung des Bundeskabinetts (Archiv) [dts]

 

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