Bislang 128.000 Einträge im Organspende-Register

Knapp drei Monate nach dem Start des Organspende-Registers von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sind erst 128.000 Bürger in das Register eingetragen. Das berichtet die „Welt“ (Donnerstagausgabe) mit Verweis auf Zahlen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Berechtigt sind alle ab 16 Jahren, also mehr als 71 Millionen Menschen.

Von den Krankenhäusern, in denen Organtransplantationen stattfinden können, haben bislang 50 Prozent „die Registrierung komplett abgeschlossen“, wie ein Sprecher des BfArM der Zeitung mitteilte. Das bedeutet, dass sich diejenigen, die sich ins Register eingetragen haben und etwa nach einem Unfall im Krankenhaus liegen, nicht sicher sein können, dass ihr Eintrag auch von den Ärzten abgerufen werden kann. Ab dem 1. Juli soll es für die Krankenhäuser dann verpflichtend werden, sich an das System anzuschließen. Die bisherigen Kosten für den Aufbau, den Betrieb und die Werbemaßnahmen für das Organspende-Register betragen insgesamt 11,8 Millionen Euro, teilte das Bundesgesundheitsministerium der Zeitung mit.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) erklärte, dass bei einer verzögerten Bereitstellung der Technik oder bei einem vorübergehenden Ausfall „Ersatzverfahren“ eingesetzt werden könnten. DKG-Vorsitzender Gerald Gaß hofft, dass sich möglichst viele Bürger ins Organspende-Register eintrügen. „Allerdings ist der Prozess noch dermaßen kompliziert und bürokratisch, dass er den Großteil der Spender abschrecken wird“, sagte Gaß der „Welt“. Ausweis-Lesegeräte, eine Ausweis-App und mehrstufige umständliche Prozesse seien „alles andere als hilfreich“, um die Zahl der Spender zu erhöhen. „Das Register ist in dieser Hinsicht leider ein Paradebeispiel für dysfunktionale Digitalisierung im Gesundheitswesen.“

Axel Rahmel, Medizinischer Vorstand der Deutschen Stiftung Organtransplantation, zeigte sich ebenfalls skeptisch. Wenn sich das Tempo nicht grundlegend ändere, werde es viele Jahre dauern, bis ein signifikanter Teil der Bürger ihren Willen im Register dokumentiert hat. Ob über zusätzliche Aufklärungsarbeit oder einen leichteren Zugang eine Trendwende erreicht werden könne, bleibe abzuwarten. Internationale Erfahrungen seien in dieser Hinsicht durchgehend ernüchternd.

„Aus unserer Sicht wäre die Einführung der Widerspruchsregelung jetzt ein naheliegender Schritt“, sagte Rahmel. Auch im Bundestag formiert sich aktuell eine parteiübergreifende Gruppe von Abgeordneten, die einen neuen Anlauf für die Widerspruchslösung noch in dieser Legislaturperiode erreichen will. „Die aktuellen Zahlen zeigen, dass ein Organspende-Register allein nicht ausreichen wird“, sagte der stellvertretende Vorsitzender der Unionsfraktion, Sepp Müller (CDU), der „Welt“. Es brauche mehr Bereitschaft, Organspender zu werden. „Deshalb müssen wir es den Bürgern zumuten können, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen.“

Lauterbach hatte sich 2020 bei der Abstimmung zu verschiedenen Gesetztesentwürfen zur Organspende nicht für die Entscheidungslösung mit Organspende-Register, sondern für die Widerspruchslösung ausgesprochen.

Foto: Organspendeausweis (Archiv) [dts]

 

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