In Deutschland wurden im Jahr 2023 durch richterlichen Beschluss rund 129.000 Ehen geschieden. Damit sank die Zahl der Scheidungen gegenüber dem Vorjahr um 8.300 oder 6,1 Prozent und damit stärker als im Jahr 2022 (-3,8 Prozent zum Vorjahr), teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Donnerstag mit.
Demnach ging die Zahl der Scheidungen im langjährigen Trend mit Ausnahme weniger Jahre seit dem Jahr 2003 zurück (-39,7 Prozent) und erreichte 2023 den niedrigsten Stand seit der Deutschen Vereinigung im Jahr 1990. Auch die Corona-Pandemie habe diese Entwicklung nicht beeinflusst, so Destatis. Die Zahl der Eheschließungen ist langfristig ebenfalls rückläufig. 2023 sank sie der Behörde zufolge auf den zweitniedrigsten Stand seit 1950.
Etwas mehr als die Hälfte (50,8 Prozent beziehungsweise rund 65.600) der im Jahr 2023 geschiedenen Ehepaare hatte minderjährige Kinder, so das Statistische Bundesamt. Von diesen hatten 48,8 Prozent ein Kind, 39,7 Prozent hatten zwei und 11,5 Prozent hatten drei oder mehr Kinder. Insgesamt waren im Jahr 2023 etwa 109.600 Minderjährige von der Scheidung ihrer Eltern betroffen.
Die meisten der geschiedenen Ehen (80,1 Prozent) wurden nach einer vorherigen Trennungszeit von einem Jahr geschieden. Scheidungen nach dreijähriger Trennung machten der Statistik zufolge einen Anteil von 18,9 Prozent aus. In diesen Fällen wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist. In knapp 1,1 Prozent der Fälle waren die Regelungen zur Scheidung vor einjähriger Trennung oder Scheidungen nach ausländischem Recht maßgebend. Im Durchschnitt waren die im Jahr 2023 geschiedenen Ehepaare 14 Jahre und neun Monate verheiratet. Bei etwa 21.900 oder 17,0 Prozent aller geschiedenen Paare erfolgte die Scheidung im Jahr der Silberhochzeit oder später.
Bei 89,6 Prozent der Ehescheidungen wurde 2023 der Scheidungsantrag mit Zustimmung des Ehegatten gestellt, so Destatis. Bei 6,2 Prozent wurde der Antrag von beiden Ehepartnern zusammen eingereicht. Bei den anderen 4,2 Prozent stimmten der Ehegatte oder die Ehegattin dem gestellten Antrag nicht zu.
Im Jahr 2023 ließen sich der Behörde zufolge rund 1.300 gleichgeschlechtliche Paare scheiden. Dies waren etwa 200 oder 15,0 Prozent mehr gleichgeschlechtliche Paare als im Jahr 2022. Ehescheidungen gleichgeschlechtlicher Paare umfassten 1,0 Prozent aller Ehescheidungen des Jahres 2023.
Seit der Einführung der „Ehe für alle“ im Oktober 2017 können in Deutschland keine Lebenspartnerschaften mehr begründet werden. Gleichgeschlechtliche Paare, die in einer zuvor eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können diese nicht durch Scheidung, sondern durch Aufhebung beenden. 2023 wurden mit rund 700 Aufhebungen von Lebenspartnerschaften etwa 200 oder 19,4 Prozent weniger erfasst als im Vorjahr. Damit ist diese Zahl das vierte Jahr in Folge gesunken. Hier findet zunehmend eine Verschiebung von den Aufhebungen zu den Scheidungen statt.
Foto: Standesamt (Archiv) [dts]