Die Eilentscheidung des Internationalen Gerichtshofs (IGH) zur israelischen Militäroffensive in Rafah lässt nach Einschätzung des Berliner Völkerrechtlers Helmut Aust stellenweise Fragen offen. „Die konkrete Anordnung zu Rafah ist wegen eines Relativsatzes und eines Kommas hochgradig unklar“, sagte er der „Rheinischen Post“ (Mittwoch). „Dieses Komma entscheidet über die Tragweite der Anordnung.“
Der IGH hat Israel in englischer Sprache aufgefordert: sofort die Militäroffensive zu stoppen, und jede andere Maßnahme im Gouvernement Rafah, die der Gruppe der Palästinenser im Gazastreifen Lebensbedingungen auferlegen könnten, die ihre physische Zerstörung ganz oder teilweise herbeiführen könnten.
Aust sagte, er lese die Entscheidung des Gerichts so, „dass eine militärische Offensive dann verboten ist, wenn sie die Gefahr eines Völkermords im Gebiet von Rafah erhöht“. Israel müsse also sicherstellen, dass dies nicht der Fall sei. „Die Anordnung bedeutet nach dieser Leseart jedoch nicht, dass Israel sich überhaupt nicht mehr in Rafah militärisch betätigen darf.“
Foto: Internationaler Gerichtshof (IGH) (Archiv) [dts]