Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster wies am Montag eine Klage der AfD gegen die Einstufung zurück und bestätigte das Urteil aus der Vorinstanz.
Bereits in der ersten Instanz hatte das Verwaltungsgericht Köln im März 2022 eine entsprechende Entscheidung getroffen – die AfD war aber in Berufung gegangen. Insgesamt ging es vor dem OVG um drei Berufungsverfahren. Neben der Einstufung der AfD als Verdachtsfall nach dem Bundesverfassungsschutzgesetz sollte das Gericht auch über die Einstufung des sogenannten „Flügel“ als Verdachtsfall und als „erwiesen extremistische Bestrebung“ sowie über die Einstufung der Jungen Alternative (JA) als Verdachtsfall entscheiden. Alle Berufungsklagen wurden zurückgewiesen.
Eine Einstufung als Verdachtsfall für extremistische Bestrebungen ermöglicht dem Verfassungsschutz eine Beobachtung der Partei mit nachrichtendienstlichen Mitteln. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig – die Frage könnte dem Vernehmen nach ein Fall für das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig werden.
Foto: AfD-Logo (Archiv) [dts]