Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD weiter als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen. Das entschied das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster, wie am Montag bekannt gegeben wurde. Unsere Redaktion sendet in Kürze weitere Informationen.
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