Südafrikas Ex-Präsident Jacob Zuma darf bei der Parlamentswahl am 29. Mai nicht antreten. Das entschied das Verfassungsgericht des Landes am Montag und gab damit einem entsprechenden Eilantrag der südafrikanischen Wahlkommission statt.
Zuma sei in der Vergangenheit wegen einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als zwölf Monaten verurteilt worden, sagte Richterin Leona Theron bei der Urteilsverkündung. Dementsprechend sei er nicht berechtigt, Mitglied der Nationalversammlung zu sein oder sich für die Wahl zur Nationalversammlung aufstellen zu lassen, bis fünf Jahre seit der Vollstreckung seiner Strafe verstrichen seien.
Zuma hatte ursprünglich vor, für die neugegründete Partei „Umkhonto We Sizwe“ (MK) anzutreten. Er war bereits von 2009 bis 2018 Präsident von Südafrika, damals noch als Mitglied des African National Congress (ANC). Eine Reihe von Korruptionsvorwürfen hatte ihn am Ende das Amt gekostet. 2021 war er vom Verfassungsgericht zu einer Gefängnisstrafe von 15 Monaten verurteilt worden, da er eine Aussage zu den Korruptionsvorwürfen wiederholt verweigert hatte. Seine Inhaftierung löste damals schwere Unruhen aus, bei denen mehr als 300 Menschen getötet wurden.
Foto: Jacob Zuma (Archiv) [dts]