Der Vorstoß von CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann für eine Debatte über die Herabsetzung der Strafmündigkeit hat in verschiedenen Parteien teils scharfe Kritik, aber auch Zuspruch ausgelöst.
„Das ist wirklich eine olle Kamelle der CDU“, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Till Steffen, am Dienstag dem Nachrichtenportal T-Online. „Offensichtlich fällt denen gar nichts mehr ein.“ Auf Kinder müsse pädagogisch eingewirkt werden und es brauche gute Lebensbedingungen für Kinder. „Das kostet Geld, wie die Diskussion um die Kindergrundsicherung zeigt.“
Auch der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Helge Limburg, übte scharfe Kritik: „Linnemanns Forderung ist purer Populismus. Dass eine Absenkung des Strafmündigkeitsalters dazu beiträgt, Jugendkriminalität einzudämmen, ist nicht absehbar“, sagte er dem Nachrichtenportal. „Wir sollten uns auf Jugendhilfe und Prävention konzentrieren, um Kindern und Jugendlichen Auswege aufzuzeigen.“ Das tauge vielleicht nicht für plakative Schlagzeilen, habe dafür aber Aussicht auf Erfolg. „Die immer gleichen Forderungen nach mehr und härteren Strafen führen uns nicht weiter.“
Die stellvertretende Chefin der FDP-Fraktion im Bundestag, Gyde Jensen, zeigte sich weniger skeptisch. „Einer offenen und wissenschaftlich begründet geführten Debatte über die Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters sollten wir uns grundsätzlich nicht verschließen“, sagte sie T-Online. „Wenn eine entsprechende Studie sich allerdings dagegen ausspricht, dann sollte die Debatte beendet sein.“ Der starke Anstieg bei der Zahl jugendlicher Straftäter habe vielseitige Ursachen. „Darauf müssen funktionierende Antworten mit wirksamen Maßnahmen gefunden werden – angefangen im Elternhaus über das Bildungssystem bis zum Rechtsstaat.“
Die AfD hingegen unterstützt den Vorstoß, hob aber hervor, Urheber der Idee zu sein: „Wir fordern das schon seit Jahren“, sagte AfD-Vize Stephan Brandner dem Nachrichtenportal. „Das ist mal wieder ein Versuch der CDU, abzukupfern, ohne die wahren Urheber für gute Ideen zu nennen.“ Die Herabsetzung der Strafmündigkeit bedeute nicht, dass „jeder Zwölfjährige direkt in den Knast geht“, so Brandner. „Aber die Möglichkeit, die Strafmündigkeit individuell zu prüfen, muss gegeben sein. Entfallen sollte auch die Option, bei Volljährigen das Jugendstrafrecht anzuwenden. Volljährig bedeutet aus unserer Sicht: Volljährig mit allen Konsequenzen, mit allen Vor- und Nachteilen.“
Foto: Justizvollzugsbeamter (Archiv) [dts]