Letzter DDR-Außenminister bedauert Verzicht auf neue Verfassung 1990

Der Stiftungsratsvorsitzende der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und letzte DDR-Außenminister Markus Meckel (SPD) hält es für einen Fehler, dass im Zuge der deutschen Vereinigung 1990 nicht auch Korrekturen am Grundgesetz vorgenommen wurden. „Die Vereinigung fand über Artikel 23 des Grundgesetzes statt, der den Beitritt regelt. Dafür gab es auch Gründe“, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.

„Es wäre aber richtig gewesen, dem Grundgesetz im Zuge der Vereinigung etwas Substanzielles hinzuzufügen, damit die Ostdeutschen nicht nur die Hinzugekommenen sind. Solche Vorschläge gab es ja, etwa in Form der Verankerung von Minderheitsrechten oder dem Recht auf Wohnen und Arbeit als Staatszielbestimmung. Damit hätte man eine Identifizierung geschaffen, die für Ostdeutsche wichtig gewesen wäre. Ost- und Westdeutsche hätten sich eine gemeinsame Basis gegeben. Doch hierfür hat es an Achtung und Respekt gefehlt.“

Meckel fügte hinzu: „Das ist aber vergossene Milch. Auch wir Ostdeutschen haben jetzt 34 Jahre mit dem Grundgesetz gut gelebt. Das sollten wir ernst nehmen. Deshalb trete ich dafür ein, Artikel 146 des Grundgesetzes zu streichen und damit die Vorläufigkeit zu beenden.“ Artikel 146 lautet: „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

Foto: Ausgabe des Grundgesetzes in einer Bibliothek (Archiv) [dts]

 

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