Die Regierung will Minderjährige bei Auslandsehen besser schützen. Ein entsprechender Gesetzentwurf sei am Mittwoch vom Kabinett beschlossen worden, teilte das Justizministerium mit.
Das vorgeschlagene Gesetz betrifft demnach Ehen, bei denen mindestens eine der beteiligten Personen bei Eheschließung noch nicht 16 Jahre alt war. Solche Ehen sollen in Deutschland auch künftig unwirksam sein. Das soll auch dann gelten, wenn sie im Ausland nach dem dort geltenden Recht wirksam geschlossen wurden. Um die Beteiligten einer solchen unwirksamen Ehe besser zu schützen, sollen Unterhaltsansprüche für die bei Eheschließung noch nicht 16 Jahre alte Person geregelt werden sowie Regelungen über die Heilung der unwirksamen Ehe getroffen werden.
„Eheschließungen von Minderjährigen widersprechen unserer liberalen Werteordnung“, sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). „Das deutsche Recht wird dies auch künftig klar zum Ausdruck bringen.“ Man halte am Verbot von Minderjährigenehen in Deutschland fest.“ Wir akzeptieren keine im Ausland geschlossenen Minderjährigenehen, wenn auch nur einer der Beteiligten bei Eheschließung noch nicht 16 Jahre alt war.“ Zugleich schütze man Betroffene besser vor den Folgen einer Unwirksamkeit ihrer Ehe. „Wir treffen neue Regeln zu Unterhaltsansprüchen und zur Heilung unwirksamer Ehen“, so Buschmann. Das Bundesverfassungsgericht habe dies „aus guten Gründen angemahnt“.
Eine Neuregelung war notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht im letzten Jahr das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen aus dem Jahr 2017 für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt hatte. Das Gericht hat dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 30. Juni 2024 eine Neuregelung zu treffen.
Foto: Schmuck bei einer Hochzeit (Archiv) [dts]