Die EU-Kommission hat ein förmliches Verfahren gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta eingeleitet. Man wolle prüfen, ob Meta als Anbieter von Facebook und Instagram möglicherweise im Bereich des Jugendschutzes gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstoßen habe, teilte die Brüsseler Behörde am Donnerstag mit.
Zur Begründung hieß es, dass die Befürchtung bestehe, dass die Systeme von Facebook und Instagram, einschließlich ihrer Algorithmen, bei Kindern eine Verhaltenssucht auslösen und sogenannte „Rabbit-Hole-Effekte“ hervorrufen könnten. Darüber hinaus sei die Kommission auch über die von Meta eingeführten Methoden zur Alterskontrolle und -verifizierung besorgt.
Die Verfahrenseröffnung stütze sich auf eine vorläufige Analyse des von Meta im September 2023 übermittelten Risikobewertungsberichts, Antworten des Konzerns auf ein förmliches Auskunftsersuchen der Kommission, öffentlich zugängliche Berichte sowie die eigene Analyse der Kommission, hieß es weiter.
„Heute unternehmen wir einen weiteren Schritt, um die Sicherheit junger Online-Nutzer zu gewährleisten“, sagte EU-Kommissionsvize Margrethe Vestager. Man habe Bedenken, dass Facebook und Instagram eine Verhaltenssucht fördern könnten und dass die Methoden der Altersüberprüfung, die Meta in ihren Diensten eingeführt habe, „nicht angemessen“ seien. „Wir wollen die geistige und körperliche Gesundheit junger Menschen schützen“, so Vestager.
Im nächsten Schritt will die Kommission eine eingehende Untersuchung durchführen und weitere Beweise sammeln, indem sie beispielsweise zusätzliche Auskunftsersuchen stellt, Befragungen durchführt oder Nachprüfungen vornimmt.
Foto: Facebook-Zentrale (Archiv) [dts]