Bericht: Rechnungshof wirft Bahnchef Lutz Falschaussage vor

Der Bundesrechnungshof übt in einer vertraulichen Mitteilung ans Bundesverkehrsministerium scharfe Kritik an Deutsche-Bahn-Chef Richard Lutz. Dieser habe „unzutreffend“ und wider besseres Wissen gegenüber dem Aufsichtsrat behauptet, der Konzern habe sich die verkehrspolitischen Ziele der Bundesregierung „1:1“ zu eigen gemacht, zitiert der „Spiegel“ aus der Mitteilung.

Tatsächlich habe die Bahn aber keine Angaben dazu gemacht, bis wann sie die Ziele erreichen will. Eine „derartige Falschaussage“ begründe „Zweifel, inwieweit der Eigentümer Bund dem Vorstandsvorsitzenden weiterhin vertrauen kann“. Die Bundesvertreter im Aufsichtsrat waren laut Rechnungshof über den „offenkundigen Widerspruch“ informiert, nahmen ihn aber unwidersprochen hin.

Auch anderswo habe der Bund nicht nachgehakt, so, als Anfang 2021 nur 40 Prozent der geplanten Testläufe zur digitalen automatischen Kupplung (DAK) erfolgt waren. Die DAK gilt als Voraussetzung dafür, den Anteil der Schiene am Güterverkehr zu steigern – die Ampel strebt 25 Prozent bis 2030 an. Laut einem neuen Gutachten der Wirtschaftsweisen könnte die DAK eine „entscheidende Verbesserung“ für die Effizienz des Güterverkehrs bringen. Bis wann sie flächendeckend verfügbar sein wird, ist aber unklar. Die Bahn selbst schrieb an den Aufsichtsrat, ohne DAK arbeite sie „wie vor 100 Jahren“.

Das Problem steht laut Rechnungshof „symptomatisch für das geringe Digitalisierungstempo“. Das Verkehrsministerium habe hingenommen, dass die Bahn gegenüber dem Aufsichtsrat „Worthülsen verwendete und ihm nicht nachvollziehbare Konzepte vorlegte“. Die Bahn teilte mit, sie habe sich „wesentliche bahnpolitische Ziele aus dem Koalitionsvertrag zu eigen gemacht“. Zu „Zielen, Ausbausteinen, Zeithorizonten und Rahmenbedingungen“ sei der Aufsichtsrat „umfassend eingebunden“ worden.

Foto: Bundesrechnungshof (Archiv) [dts]

 

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