Ampel prüft Alternativen zur Ablösung der Zahlungen an Kirchen

In der Debatte über die Beendigung der Staatsleistungen an die beiden großen Kirchen sind die Ampel-Fraktionen offen für Alternativen zu einer einmaligen hohen Ablösezahlung. „Denkbar sind auch andere Optionen bei der Ablösung, etwa in der Form, dass die Kirchen bei der Erhaltung von bedeutsamen Gebäuden im Interesse der gesamten Gesellschaft von Aufgaben entlastet werden, die sie in absehbarer Zeit nicht mehr werden bewältigen können“, sagte die religionspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Sandra Bubendorfer-Licht (FDP), der „Welt“ (Mittwochausgabe).

Der Innenpolitiker Lars Castellucci (SPD) verwies darauf, dass die Kirchen wegen ihres Mitgliederrückgangs „sehr bald viele ihrer Leistungen für die Gesamtgesellschaft“ nicht mehr werden erbringen können. „Zum Beispiel werden die beiden Kirchen in den nächsten dreißig Jahren 40.000 ihrer Gebäude abgeben müssen“, sagte er. „Und da ist denkbar, dass die Länder einen Teil der Ablösung der Staatsleistungen nicht als konkrete Summe zahlen, sondern die Baulast solcher Gebäude übernehmen, die Kirchen damit entlasten und gleichzeitig diese Bauwerke für die Gesamtgesellschaft sichern.“

Die Staatsleistungen sind jährliche Zahlungen von 14 Bundesländern – Hamburg und Bremen sind nicht dabei – in aktueller Gesamthöhe von 618 Millionen Euro aufgrund von zahlreichen Staat-Kirche-Verträgen zum Ausgleich für kirchliche Güter-Abtretungen in der Reformationszeit und Enteignungen im frühen 19. Jahrhundert. Das Grundgesetz sieht in Übernahme eines Artikels der Weimarer Reichsverfassung von 1919 vor, dass diese Leistungen „abgelöst“ werden. Dies hat nach vorherrschender Juristen-Meinung durch Zahlung einer einmaligen Ablösesumme in Höhe eines Vielfachen des Jahresbetrags zu geschehen. Weil die Bundesländer eine solche Einmalzahlung für unfinanzierbar halten, haben sich die 14 betroffenen Ministerpräsidenten gegen die Pläne der Ampel-Koalition zur Ablösung ausgesprochen.

Dennoch sind die Koalitionäre weiterhin „fest entschlossen, den Verfassungsauftrag zu erfüllen“, sagte Castellucci. Hierbei gebe es „verschiedene gesetzgeberische Optionen“, die derzeit im parlamentarischen Raum diskutiert würden. „Das sogenannte Grundsätzegesetz, mit dem wir die Länder zur Ablösung verpflichten würden, ist nach der Verfassung reine Bundesangelegenheit“, sagte der SPD-Politiker. „Aber natürlich suchen wir eine Lösung, die die Länder mittragen können.“ Denkbar seien lange Übergangsfristen für Verhandlungen und dann die eigentliche Ablösung. „Aber beginnen müssen wir damit jetzt.“

Ähnlich äußerte sich Bubendorfer-Licht. „Für die Verhandlungen wollen wir den Ländern und Kirchen genügend Zeit lassen, um deren Gesetze oder Verträge zu verhandeln. Erst recht genügend Zeit soll den Ländern danach für die Zahlung eventueller Ablösesummen bleiben, die nicht auf einen Schlag erfolgen müssen, sondern auch in gestreckten Ratenzahlungen geleistet werden können“, sagte sie. Somit würden „die Landeshaushalte nicht unangemessen groß belastet“. Trotzdem würde am Ende das Ziel erreicht.

Solche und andere Lösungen liegen nach Ansicht der FDP-Politikerin „im ureigensten Interesse der Kirchen“. Sie würde sich daher wünschen, dass diese „ihre ja vorhandene Bereitschaft zu flexiblen Lösungen ganz offen bekunden“, so Bubendorfer-Licht. „Genauso appelliere ich an die Länder und an die Ministerpräsidenten, die sich in der Vergangenheit unter Berufung auf fadenscheinige Argumente gegen den Prozess ausgesprochen haben, sich der Ablösung nicht länger zu verweigern.“

Die Weiterzahlung der Staatsleistungen sei „nicht mehr vermittelbar“, sagte die FDP-Politikerin. „Die Bürger können aus guten Gründen nicht mehr verstehen, warum die Kirchen aus allgemeinen Steuermitteln auch von Konfessionslosen und Anhängern anderer Religionen weiterhin diese Zahlungen erhalten sollen.“

Foto: Evangelische Kirche (Archiv) [dts]

 

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