Verbraucherschützer drängen auf Verabschiedung von Solarpaket

Die Verbraucherzentralen drängen auf eine zügige Verabschiedung des „Solarpakets 1“, insbesondere um die Nutzung von Steckersolargeräten zu vereinfachen. „Dass die Regierungskoalition erneut die Verabschiedung des Solarpakets verzögert, ist nicht akzeptabel“, sagte Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, am Donnerstagnachmittag. Das führe zu Frust und Verunsicherung bei Verbrauchern.

„Die große Beliebtheit von Balkonkraftwerken zeigt, dass die privaten Haushalte an der Energiewende mitwirken möchten, auch wenn sie kein eigenes Haus besitzen“, so Pop. „Der Bundestag sollte daher nun endlich die notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen beschließen, um die aktive Teilhabe an der Energiewende weiter zu fördern.“

Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft kritisierte das Vorgehen der Regierungsfraktionen. Je schneller der Zubau Erneuerbarer vorankomme, umso besser, sagte die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, Kerstin Andreae. „Ein wichtiges Instrument hierfür ist die Umsetzung der europäischen Erneuerbare-Energien Richtlinie (RED III) in deutsches Recht. Die Richtlinie enthält einige Regelungen, die den Ausbau der Windenergie an Land erheblich beschleunigen könnten“, erläuterte sie. „Die Bundesregierung will diese Regelungen im Rahmen des Solarpakets I beschließen lassen – ursprünglich in der Absicht, sie so schneller in nationales Recht umsetzen zu können.“

Seit Monaten streite die Ampel-Koalition nun allerdings darüber. „Die Zeit drängt: Die im Solarpaket vorgesehene Regelung zur Umwandlung von Bestandsgebieten in Beschleunigungsgebiete muss der Bundestag bereits diese Woche beschließen, damit das Gesetzgebungsverfahren noch innerhalb der zugrunde liegenden europäischen Frist zum 21. Mai 2024 abgeschlossen werden kann“, so Andreae. „Hinter der Regelung verbirgt sich ein mächtiger Hebel zur Beschleunigung der Energiewende: Aktuell sind rund 40 Prozent der Windenergiegebiete, die für die Energiewende insgesamt benötigt werden, als Bestandsgebiete ausgewiesen. Wenn verpasst wird, diese zu Beschleunigungsgebieten auszuweisen, dann verzögern sich die Projekte und damit wird das Erreichen der gesetzten Klimaziele immer schwieriger.“

Werde die Regelung nicht fristgerecht umgesetzt, würde das die betroffenen Projekte in der Umsetzung deutlich zurückwerfen, sagte die BDEW-Vorsitzende. „Ebenso schwierig wäre das Reißen der Frist auch für die Bundesländer, die schon heute viele Bestandsgebiete ausgewiesen haben. Sie würden besonders viele potenzielle Beschleunigungsgebiete verlieren.“

Es sei befremdlich, dass das Solarpaket nun mit dem Klimaschutzgesetz gekoppelt werden solle. „Wenn die Beschleunigungsgebiete jetzt nicht kommen, hätten die Ampel-Fraktionen dem Klimaschutz einen Bärendienst erwiesen“, so Andreae. „Denn klar ist: Klimaziele nutzen nichts, wenn nicht auch die Maßnahmen kommen, um sie zu erreichen.“

Ursprünglich sollte das Solarpaket Ende 2023 vollständig vom Bundestag beschlossen werden. Derzeit befindet sich jedoch ein Teil des ursprünglichen Gesetzespakets weiterhin im parlamentarischen Verfahren. Die Verabschiedung sollte in dieser Woche im Bundestag erfolgen, verzögert sich nun erneut.

Mit dem Gesetz soll die Nutzung von Photovoltaik insbesondere für Verbraucher, die kein eigenes Haus bewohnen, erleichtert werden. Das Gesetz sieht vor, dass dazu die Umsetzung von Mieterstromprojekten und die Nutzung von Steckersolargeräten vereinfacht werden.

Foto: Verbraucherzentrale-Bundesverband (Archiv) [dts]

 

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