Schausteller fordern Cannabis-Verbot auf Kirmes und Schützenfesten

Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KV) fordert, dass NRW dem Beispiel Bayerns folgt und Cannabis auf Volksfesten wie Kirmes und Schützenfesten verbietet.

„Auf jeden Fall, gerade dort sollte der Jugendschutz natürlich nicht enden, sondern unbedingt Beachtung finden“, sagte KV-Chef Frank Bergmann der „Rheinischen Post“. Der Cannabiskonsum wirke sich oftmals negativ auf die Psyche und Persönlichkeitsentwicklung junger Erwachsener aus.

Schausteller wünschen sich ebenfalls klare Regeln. „Ich bin für ein Verbot von Cannabis auf Volksfesten. Niemand möchte in einem Festzelt sitzen, wo Joints geraucht und Unbeteiligte high werden“, sagte Oscar Bruch, einer der führenden Schausteller auf der Rheinkirmes, der Redaktion. Zwar ist das Kiffen in Gegenwart von Kindern schon jetzt verboten, aber: „Volksfeste gehen bis in die Nacht, wir wollen auch abends keine Kiffer auf der Kirmes“, so Bruch. „Es wird für die Ordnungskräfte zwar schwer werden, ein solches Verbot durchzusetzen, dennoch würde davon ein Signal ausgehen.“

In Bayern wird das Kiffen auf Volksfesten und in Biergärten komplett verboten, das hatte das Kabinett am Dienstag beschlossen. Die Landesregierung NRW prüft noch. Es werde „gegenwärtig landesseitig noch geprüft, inwieweit und gegebenenfalls welcher Zuständigkeits- und Umsetzungsregelungen es bedarf“, sagte der Sprecher von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) der Redaktion. „Die Ressorts der Landesregierung befinden sich hierzu im Austausch. Dessen ungeachtet werden die Ordnungsbehörden und die Polizei bis dahin die Verbote konsequent nach dem Gefahrenabwehrrecht durchsetzen.“

Der Deutsche Richterbund (DRB) beklagt derweil schwerwiegende Regelungslücken im Cannabis-Gesetz und fordert die Ampelkoalition zu Nachbesserungen auf. Das seit 1. April geltende Gesetz sorge im Kampf gegen „schwere Drogenkriminalität“ für „erhebliche Rechtsunsicherheit“, sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Weil die Ermittlungsmöglichkeiten enger gefasst worden seien, könne „selbst der Handel mit Hunderten Kilo Cannabisprodukten unter Umständen nicht mehr bestraft werden“. Die Bundesregierung sei gut beraten, „sich notwendigen Korrekturen nicht zu verschließen und die Schwachstellen des Gesetzes im Lichte der Praxiserfahrungen alsbald zu beheben“. Schließlich sei das erklärte Ziel des Gesetzes, so Rebehn, „Drogenkriminalität einzudämmen, nicht Dealern das Geschäft zu erleichtern“.

Der Richterbund verwies auf ein Urteil des Landgerichts Mannheim, das einen Angeklagten vom Vorwurf der illegalen Einfuhr von 450 Kilogramm Marihuana freigesprochen habe, weil ein Rückgriff auf seine entschlüsselten Chat-Nachrichten nicht mehr zulässig gewesen sei. „Das Cannabis-Gesetz reißt Regelungslücken, vor denen viele Experten bereits im Gesetzgebungsverfahren eindringlich gewarnt haben“, kritisierte Rebehn. „Jetzt rächt es sich, dass die Ampel ihr Gesetz mit großer Eile im Hauruckverfahren durchgedrückt hat.“

Foto: „Smoke-in“ vor dem Brandenburger Tor (Archiv) [dts]

 

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