Im Prozess gegen Thüringens AfD-Landeschef Björn Höcke vor dem Landgericht Halle (Saale) hat es am Donnerstag noch keine Entscheidung gegeben. Die Verhandlung wurde auf den nächsten vorgesehenen Termin am kommenden Dienstag vertagt. Dann will sich auch Höcke selbst äußern.
Der erste Prozesstag am Donnerstag war von mehreren Verzögerungen geprägt. Höckes Verteidiger reagierten immer wieder mit Unterbrechungen auf abgelehnte Anträge. So wurde die Anklageschrift erst nach einer Mittagspause ab 13 Uhr verlesen. Die Staatsanwaltschaft kritisierte das Verhalten als „Verzögerungstaktik“.
Zu Beginn des Prozesses hatten Höckes Anwälte einen Antrag gestellt, die Hauptverhandlung vollständig durch eigene und offizielle Tonaufnahmen zu dokumentieren. Nach dem Verhandlungstag sollten diese zu den Akten gelegt und als Transkription den Beteiligten zur Verfügung gestellt werden. Das Anliegen wurde abgelehnt, da Anträge erst ab zehn Verhandlungstagen gestellt werden dürften.
Weiter zog die Verteidigung Parallelen zu den Gerichtsverfahren gegen den ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump. Bei den Trump-Prozessen erscheine es zweifelhaft, ob eine Jury gefunden werden könne, die „aufgrund der intensiven Berichterstattung nicht befangen“ sei, so Höckes Anwälte. Es bestehe die Befürchtung, dass es sich um einen „politischen Prozess mit öffentlichen Vorverurteilungen“ handele, hieß es weiter. Die Berichterstattung sei „vorverurteilend und aufgeheizt“.
Die Staatsanwaltschaft wirft Höcke das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen vor. Demnach soll der AfD-Politiker am 29. Mai 2021 in Merseburg auf einer Wahlkampfveranstaltung der Partei seine ca. 22 Minuten lange Rede mit der Formel „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“ beendet haben, wobei er gewusst haben soll, dass es sich bei dem letzten Teil dieser Formel um eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP handelt.
Die Anklage war wenigen Wochen vor Prozessbeginn noch erweitert worden. Laut Staatsanwaltschaft soll Höcke die verbotene Losung in „Kenntnis des gegen ihn wegen des Verwendens dieser Losung anhängigen Strafverfahrens und im sicheren Wissen um deren Strafbarkeit“ als Redner bei einer Veranstaltung der AfD in Gera am 12. Dezember 2023 erneut verwendet haben. Er habe den ersten Teil der Losung – „Alles für“ – selbst ausgesprochen, und anschließend das Publikum durch Gesten dazu animiert, den zweiten Teil – „Deutschland“ – zu rufen, so der Vorwurf der Behörde.
Am Donnerstagmorgen wurde der Vorfall in Gera aber wieder von der ersten Anklage getrennt. Als Grund wurde eine Änderung bei Höckes Verteidigern angeführt. Der AfD-Politiker brachte zum Auftakt kurzfristig einen dritten Verteidiger aus München mit. Das Gericht erfuhr erst am Verhandlungstag von der Maßnahme. Die Staatsanwaltschaft beantragte im Prozessverlauf, beide Vorfälle wieder zu verbinden. Die Äußerung in Gera könne sich „strafschärfend ausüben“, hieß es zur Begründung. Außerdem sorge das nicht für eine Verlängerung des Prozesses, da das Video vom Auftritt ohnehin gesichtet werden müsse.
Foto: Höcke-Prozess in Halle (Saale) am 18.04.2024 [dts]