Osnabrücker Club kämpft gegen negative Google-Bewertungen

Alando Osnabrück - Hubu.de

Osnabrück, Deutschland – Der renommierte Club Alando Palais in Osnabrück steht im Zentrum einer rechtlichen Auseinandersetzung über die Echtheit und Rechtmäßigkeit von Online-Bewertungen. In einem kürzlich veröffentlichten Schreiben, das von einem bevollmächtigten Rechtsdienstleister unterzeichnet wurde, fordert der Club die Entfernung einer negativen Bewertung auf Google, deren Inhalt und Verfasser dem Unternehmen unbekannt sind.

Der Rechtsdienstleister, der unter dem Aktenzeichen IX R 29 beim Amtsgericht Osnabrück zugelassen ist, argumentiert, dass die Bewertung keine Berührungspunkte wie Telefonkontakte, E-Mail-Verkehr oder persönliche Anfragen aufweist, welche die Meinungsbildung des Bewerters stützen könnten. Daraus wird geschlossen, dass es sich bei den Aussagen um unwahre Tatsachenbehauptungen handelt.

Das Schreiben bezieht sich auf mehrere Gerichtsurteile, unter anderem das Urteil des LG Lübeck und des LG Hamburg, welche ähnliche Fälle als rechtswidrig erklärten und die Löschung solcher Bewertungen forderten, wenn keine Geschäftsbeziehung nachgewiesen werden kann. Laut den Anwälten des Clubs, könnten nicht verifizierte negative Bewertungen das Geschäft nachhaltig negativ beeinflussen und den befriedeten Geschäftsablauf stören.

Der Club Alando Palais hat bereits eine offizielle Rüge ausgesprochen und Google aufgefordert, ein Prüfverfahren einzuleiten. Dies folgt einem aktuellen Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs, welches Plattformbetreibern eine Prüfpflicht auferlegt, sobald eine Beanstandung eingereicht wird.

Sollte die betreffende Bewertung nicht innerhalb der gesetzten Frist von 14 Tagen entfernt werden, droht der Club mit weiteren rechtlichen Schritten. Dies würde nicht nur Google, sondern auch den Verfasser der Bewertung betreffen, der dann möglicherweise rechtlich belangt wird, um Auskünfte zu erteilen.

Die Situation wirft Fragen über die Grenzen der Meinungsfreiheit auf und wie Online-Plattformen damit umgehen sollten. Es bleibt abzuwarten, wie Google auf die rechtlichen Forderungen reagieren wird und welche Auswirkungen dies auf die Praxis der Online-Bewertungen haben wird.

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