Die regelmäßige Herz-Vorsorge soll künftig Kassenleistung sein. Dies sehen die Eckpunkte des neuen „Herz-Gesetzes“ von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vor. Der Gesetzentwurf soll nach Informationen von „Bild am Sonntag“ noch vor der Sommerpause im Kabinett beraten werden und Anfang nächsten Jahres in Kraft treten.
Krankenkassen seien demnach künftig verpflichtet, all ihre Versicherten im Alter von 25, 35 und 50 Jahren auf ihr Herzinfarkt-Risiko hin zu untersuchen. „Wir wollen deutschlandweit bei Kindern und Jugendlichen, bei 25-Jährigen, bei 35-Jährigen und bei 50-Jährigen mit einem Gutschein-System alle auffordern, sich die Werte messen zu lassen: den Blutdruck, auch den Risikofaktor Zuckerkrankheit“, sagte Lauterbach der „Bild am Sonntag“.
Er wolle damit die in Deutschland im internationalen Vergleich sehr hohe Zahl an Herz-Kreislauferkrankungen deutlich senken. Lauterbach weiter: „Sie kriegen so etwas wie einen Gutschein. Das werden wir später über die elektronische Patientenakte abwickeln. Und mit diesem Gutschein können Sie sich dann die Blutwerte bestimmen lassen. Und wenn die Werte auffällig sind, dann können Sie über die Hausärzte die Behandlungen beginnen.“
Darüber hinaus sollten die Kosten für „Cholesterin-Senker“, vor allem für sogenannte „Statine“, viel umfangreicher von den Kassen übernommen werden. „Wir werden die Erstattungsfähigkeit der Medikamente deutlich ausdehnen, sodass hier keiner mit diesem Risikofaktor hoher Cholesterinwerte leben muss“, so der Minister weiter.
Schon bei fünfjährigen Kindern solle im Zuge der „U9“-Untersuchung das Herzinfarktrisiko bestimmt werden. „Je früher man damit beginnt, desto besser: Bei Kindern, die eine familiäre Belastung haben, muss man schon im Kindesalter anfangen, bei Fünfjährigen idealerweise. Wenn man das nicht macht, bei den Kindern, die eine familiäre Stoffwechselstörung haben, dann sind die Gefäße typischerweise im Alter von 25 bis 30 Jahren so schlecht, wie wenn wir über 80-jährige sprechen würden“, so Lauterbach.
Außerdem plant Lauterbach eine deutliche Ausweitung der Angebote zur Rauch-Entwöhnung als Kassenleistung: „Wenn wir bei den Rauchern ein Angebot schaffen, dass auch Medikamente eingesetzt werden können auf Kosten der Krankenkassen zur Rauch-Entwöhnung. Wenn die Ärzte ein Honorar dafür bekommen, eine Rauch-Entwöhnung anzubieten. Dann kann das schon etwas werden. Dann bewegen wir die Leute.“
Mit mehr Vorsorge ließe sich die Zahl der Herz-Kreislauf-Erkrankungen erheblich senken, so Lauterbach: „Unter idealen Vorbeuge-Bedingungen ließen sich fast 90 Prozent aller Herz-Kreislauf-Erkrankungen vermeiden. Es gibt keine so tödliche Krankheit, wo so viel Tod unnötig ist. Und es ist traurig, dass wir in Deutschland so wenig erreicht haben.“
Der Minister kündigte an, mit diesem Gesetz im besten Fall die Lebenserwartung der Deutschen erhöhen zu können: „Ich kann ein Gesetz machen, womit die Wahrscheinlichkeit steigt, dass die Lebenserwartung steigt. Ich versuche tatsächlich, Lebensqualität und Lebenszeit zu schenken.“ Das „Herz-Gesetz“ werde er noch vor der Sommerpause ins Kabinett einbringen, nach dem Sommer solle es in den Bundestag gehen, so Lauterbach: „Ich hoffe, dass das zum nächsten Jahr in Kraft tritt. Das ist das Ziel.“
Foto: Fahrradergometer für Belastungs-EKG (Archiv) [dts]