Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) will dem Wasserstoffausbau bei Genehmigungsprozessen ein „überragendes öffentliches Interesse“ einräumen. Das geht aus dem Entwurf für das sogenannte „Wasserstoffbeschleunigungsgesetz“ hervor, für das Habecks Haus am Donnerstag die interne Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung eingeleitet hat und über das die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagausgaben) berichten.
Mit diesem Schritt soll es Behörden unter anderem ermöglicht werden, den Wasserstoffhochlauf wegen der Bedeutung für die Klimaziele höher zu werten als beispielsweise den Denkmalschutz. Das „besondere öffentliche Interesse“ gilt demnach in erster Linie für Wasserstoffspeicher und sogenannte Elektrolyseure, also Anlagen, die Wasserstoff mittels Strom aus erneuerbaren Energien produzieren. Weiteren Anlagen wie Import- oder Aufspaltungsanlagen für Wasserstoff soll das überragende öffentliche Interesse zunächst nur bis 2035 eingeräumt werden.
Deutschland will bis 2045 klimaneutral werden. Wasserstoff soll dabei – insbesondere für die Dekarbonisierung der Industrie – ein wichtiger Baustein sein. Schon in sechs Jahren soll die Erzeugungskapazität im Inland bei zehn Gigawatt liegen, was voraussichtlich reicht, um 30 bis 50 Prozent des deutschen Wasserstoffbedarfs zu decken. Der Rest soll importiert werden. Die deutsche Wirtschaft soll dafür Investitionen in Anlagen, die Wasserstoff erzeugen und speichern können, „zügig und rechtssicher tätigen können und damit auch weltweit ihre Technologie-Führerschaft in der Wasserstoffwirtschaft ausbauen“, hieß es aus Ministeriumskreisen.
Das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz sieht dafür insbesondere vor, Genehmigungsverfahren zu vereinfachen, zu digitalisieren und regulatorische Anforderungen zu verringern. Man setze dabei auf Instrumente, die sich bereits bei der Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien bewährt hätten.
Konkret sollen zum Beispiel reine Online-Zulassungsverfahren ermöglicht werden, auch ein vorzeitiger Baubeginn soll erleichtert werden. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung für kleinere Anlagen bis fünf Megawatt Leistung soll gänzlich entfallen. Vorausgegangen waren dazu Gespräche mit den Bundesländern zu möglichen Umweltauswirkungen. Dem Gesetz müssen die Länder im Bundesrat noch zustimmen.
Foto: Wasserstoff-Behälter (Archiv) [dts]