Drei Festnahmen wegen mutmaßlicher Spionage für China

In Düsseldorf und Bad Homburg sind am Montag drei Deutsche wegen mutmaßlicher Spionage für China festgenommen worden. Zudem seien die Wohn- und Arbeitsplätze der Beschuldigten durchsucht worden, teilte die Bundesanwaltschaft mit.

Die Festgenommenen seien dringend verdächtig, seit einem nicht genau bestimmbaren Zeitpunkt vor Juni 2022 für einen chinesischen Geheimdienst tätig zu sein und in diesem Zusammenhang auch einen Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz begangen zu haben, hieß es. Ein Mann soll dabei als Agent für einen in China aufhältigen Mitarbeiter des chinesischen Geheimdienstes MSS fugiert haben.

Im Auftrag dieser Person habe er in Deutschland Informationen zu militärisch nutzbaren innovativen Technologien beschafft, so die Ermittler. Hierzu soll er sich eines Ehepaars, welches von Düsseldorf aus eine Firma betreibt, bedient haben. Diese diene als Medium zur Kontaktaufnahme und Zusammenarbeit mit Personen aus der deutschen Wissenschaft und Forschung. So schlossen die Eheleute über ihre Firma ein Kooperationsabkommen mit einer deutschen Universität zum Wissenschaftstransfer.

Gegenstand war in der ersten Phase die Erstellung einer Studie für einen chinesischen Vertragspartner zum Stand der Technik von Maschinenteilen, die auch für den Betrieb leistungsstarker Schiffsmotoren, etwa in Kampfschiffen, von Bedeutung sind. Hinter dem chinesischen Vertragspartner stand offenbar der Mitarbeiter des MSS, von dem der erste Beschuldigte seine Aufträge erhalten haben soll; die Finanzierung des Projekts erfolgte durch staatliche chinesische Stellen.

Zum Zeitpunkt ihrer Festnahme sollen sich die Beschuldigten in weiteren Verhandlungen über Forschungsprojekte befunden haben, die zum Ausbau insbesondere der maritimen Kampfkraft Chinas nützlich sein könnten. Überdies hätten die Beschuldigten im Auftrag und mit Bezahlung des MSS von Deutschland aus einen Speziallaser angeschafft und diesen ohne Genehmigung nach China ausgeführt, obwohl das Instrument der EU-Dual-Use-Verordnung unterfällt, so die Bundesanwaltschaft weiter.

Das Verfahren geht maßgeblich auf Erkenntnismitteilungen des Bundesamts für Verfassungsschutz zurück. Die Beschuldigten sollen Montag und Dienstag dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden, der ihnen die Haftbefehle verkünden und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

Foto: Festnahme mit Handschellen (Archiv) [dts]

 

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