Das Deutsche Studierendenwerk kritisiert die fehlende Erhöhung der Bafög-Sätze in der aktuell geplanten Reform.
„Der BAföG-Grundbedarf liegt mit 452 Euro im Monat deutlich unter dem, was die Düsseldorfer Tabelle als Richtwert für den Elternunterhalt vorgibt, nämlich 520 Euro im Monat, und weit unter dem Grundbedarf beim Bürgergeld von 563 Euro im Monat, was die Bundesregierung als soziokulturelles Existenzminimum definiert“, sagte der Vorstandsvorsitzende Matthias Anbuhl den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Studierende würden jedoch nicht weniger essen, trinken und heizen als andere Menschen. Auch die Wohnkosten-Pauschale in Höhe von 360 Euro sei kaum noch ausreichend für ein WG-Zimmer – die Kosten lägen derzeit bei durchschnittlich 450 Euro.
Aus diesem Grund rate auch der von der Bundesregierung eingesetzte Bafög-Beirat dringend dazu, sowohl die Bafög-Bedarfssätze als auch die Wohnkosten-Pauschale zu erhöhen und regelmäßig anzupassen, sagte Anbuhl. Auch das Geld für eine Erhöhung stehe bereit. Das Bildungsministerium würde diesen Rat im aktuellen Referentenentwurf zur Bafög-Reform aber nicht berücksichtigen. „Das ist komplett unverständlich“, so der Vorstandsvorsitzende. „Die Bundesregierung darf den Rat seines Beratungsgremiums nicht ignorieren.“
Er appellierte daher an das Parlament, hier nachzubessern. „Bliebe es beim Referentenentwurf, würde das Bafög bei den Bedarfssätzen und der Wohnkosten-Pauschale weiter beim Stand vom Herbst 2022 stagnieren“, sagte Anbuhl. „Die Studierenden würden mit vielen weiteren Nullrunden abgespeist. Während es beim Wohngeld, der Rente, dem Bürgergeld und den Abgeordnetendiäten automatische Anpassungen gibt, fehlt ein solcher Automatismus weiterhin beim BAföG.“
Am Mittwoch befasst sich das Bundeskabinett mit den Plänen für die Bafög-Reform.
Foto: Studenten in einer Bibliothek (Archiv) [dts]