Angesichts der Organstreitverfahren der AfD-Bundestagsfraktion vor dem Bundesverfassungsgericht bezüglich verweigerter Ausschussvorsitze hat der Justiziar der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, das Vorgehen im Bundestag verteidigt. „Die Ausschussvorsitze sind zu wichtig, als dass wir sie mit ungeeigneten Kandidaten besetzen können“, sagte er der „Welt“ (Donnerstagausgabe).
„Jeder Fraktion stehen entsprechend ihrer Größe Ausschussvorsitzende zu.“ Über die Qualifikation der Vorgeschlagenen entschieden allerdings die Ausschussmitglieder, so Fechner.
Der Justiziar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ansgar Heveling (CDU) erklärte, es bestehe „kein Anspruch der einzelnen Fraktionen darauf, einen bestimmten Kandidaten gewählt zu bekommen“. Die Fraktionen sollten „natürlich nur solche Abgeordnete präsentieren, die dafür geeignet sind und das Vertrauen der Ausschussmehrheit genießen“, sagte er der Zeitung. „Das ist der AfD in der Vergangenheit nicht gelungen.“
Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner, sagte, es sei ihm „völlig schleierhaft“, warum es „plötzlich zu einem Bruch mit jahrzehntelangen Traditionen“ komme. Der Rechtsausschuss hatte Brandner 2019 als Vorsitzenden abberufen. Nach dem Anschlag in Halle, mit dem der rechtsextreme Täter ursprünglich die Synagoge treffen wollte, hatte Brandner einen Tweet weiterverbreitet, in dem gefragt wurde, warum Politiker mit Kerzen in Moscheen und Synagogen herumlungerten. Zudem hatte Brandner in einem Tweet in Bezug auf die Auszeichnung des Sängers Udo Lindenberg, der in der Vergangenheit die AfD kritisiert hatte, den häufig antisemitisch verwendeten Begriff „Judaslohn“ benutzt. Daraufhin hatten die Vertreter der anderen Fraktionen Brandner eine mangelnde Eignung für den Vorsitz des Rechtsausschusses vorgeworfen.
Foto: Johannes Fechner (Archiv) [dts]