Richterbund will Anti-Blockade-Regelungen für Verfassungsgerichte

Der Deutsche Richterbund (DRB) hat die Politik aufgefordert, die Unabhängigkeit aller Verfassungsgerichte jetzt unumstößlich zu verankern. „Es ist an der Zeit, die Verfassungsgerichte in Bund und Ländern direkt in den Verfassungen gegen politische Blockaden abzusichern und vor zielgerichteten Eingriffen zu schützen“, sagte DRB-Geschäftsführer Sven Rebehn dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Mittwochausgaben).

So könnten die wesentlichen Strukturen des Bundesverfassungsgerichts wie die Aufteilung in zwei Senate, die zwölfjährige Amtszeit der Richter sowie die Zweidrittelmehrheit für ihre Wahl im Grundgesetz verankert werden. Für den Fall, dass eine einzelne Fraktion groß genug sei, um eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag zu verhindern (Sperrminorität), sollte eine „Anti-Blockade-Regelung“ verankert werden, wonach ersatzweise dem Bundesrat die Zuständigkeit für die Wahl zugewiesen werde.

Das alles könne aber nur ein erster Schritt sein, um den Rechtsstaat wehrhafter gegen Extremisten aufzustellen. „Es braucht daneben politische Initiativen in den Ländern, um die Justiz insgesamt besser vor parteipolitischen Durchgriffen zu schützen und sie als Bollwerk der Demokratie zu stärken“, so Rebehn. Die Beispiele Polens und Ungarns machten auf alarmierende Weise deutlich, wie schnell vermeintlich stabile Rechtsstaaten kippen könnten.

Insbesondere das Verfahren zur Besetzung von Richterstellen in den Ländern müsse gesetzlich so ausgestaltet sein, „dass es nicht parteipolitisch gekapert werden kann“. Die Ernennung und Beförderung von Richtern etwa könnte Wahlausschüssen anvertraut werden, in denen Justizvertreter und Experten sitzen und Parteienvertreter keine dominierende Rolle hätten.

Foto: Bundesverfassungsgericht (Archiv) [dts]

 

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