Kühnert nennt Bürgergeld-Pläne der CDU „verfassungswidrig“

SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert hat die jüngsten Bürgergeldpläne der CDU scharf kritisiert. „Die Rechtsprechung ist sehr klar: Der Staat darf Menschen nicht dauerhaft auf Null runtersanktionieren“, sagte Kühnert der „Rheinischen Post“ (Donnerstagausgabe). „Die Vorschläge der CDU sind also schlicht verfassungswidrig.“

Er warf der Union vor, „hunderttausende fleißige Menschen mit ihren platten Parolen in Verruf“ zu bringen. „Die wirklichen Totalverweigerer im Bürgergeld sind wenige tausend Menschen und Wechsel vom ersten Arbeitsmarkt in das Bürgergeld gab es im letzten Jahr so wenige, wie noch nie in der Geschichte der Grundsicherung“, so Kühnert. „Die Fakten sprechen eine klare Sprache.“

Das Bürgergeld sei kein bedingungsloses Grundeinkommen, sagte der SPD-Generalsekretär. „Es gibt selbstverständlich Regeln und notfalls auch Sanktionen.“

Die CDU hatte am Montag ihre Bürgergeld-Pläne vorgestellt. Der Bezug staatlicher Unterstützung soll demnach künftig im Extremfall ganz gestoppt werden können, wenn sich Empfänger einer zumutbaren Arbeit verweigern.

Im November 2019 hatte das Bundesverfassungsgericht die Sanktionsmöglichkeiten gegen Arbeitslosengeldempfänger deutlich eingeschränkt. Sanktionen seien mit dem Grundgesetz unvereinbar, soweit die Minderung nach wiederholten Pflichtverletzungen innerhalb eines Jahres die Höhe von 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs übersteigt oder gar zu einem vollständigen Wegfall der Leistungen führt, so das Gericht. Nach längerer Blockade hatten auch die Bundesländer mit CDU-Beteiligung der Bürgergeldreform im November 2022 zugestimmt.

Foto: Passanten an einem Bürgergeld-Infostand (Archiv) [dts]

 

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