In den Kirchen und manchen Parteien regt sich Kritik am Termin für die kommende Sitzung des Bundeswahlausschusses. Nach dem Europawahlgesetz muss dieser exakt 72 Tage vor der EU-Wahl über die Zulassung von Bewerbern entscheiden – das ist in diesem Jahr der Karfreitag.
Die Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche Deutschlands beim Bund, Anne Gidion, sagte dem „Spiegel“, sie bedaure, dass der Ausschuss verpflichtet sei, an einem der höchsten christlichen Feiertage zu tagen. „Es wäre besser, wenn das Europawahlgesetz in diesem Punkt Ausnahmen für gesetzliche Feiertage zuließe.“
Das „Bündnis C – Christen für Deutschland“ hatte bereits im Januar gefordert, das Gesetz zu ändern, damit die Entscheidung über die Listenzulassung am Werktag vor Karfreitag er-folgen könne. Unterstützt wird der Vorschlag nun auch von SPD, FDP und der Deutschen Bischofskonferenz. „Es spricht nichts gegen eine eingehende Prüfung, ob sich das Gesetz in diesem Punkt für künftige Europawahlen flexibilisieren lässt“, sagte Sandra Bubendorfer-Licht, religionspolitische Fraktionssprecherin der FDP. „Feiertag ist Feiertag“, kritisierte Lars Castellucci, Beauftragter für Kirchengemeinschaften der SPD-Fraktion, „das muss auch für Wahlausschüsse gelten“.
Allerdings gibt es in Deutschland auch immer mehr Atheisten, denen der Karfreitag nichts bedeutet – und die sich gerade in Bezug auf diesen Feiertag für die Aufhebung der sehr speziellen Regelungen, beispielsweise zum „Tanzverbot“, einsetzen. Die Kirchen dagegen leiden seit Jahren unter einem kontinuierlichen Mitgliederschwund – ein Ende ist dabei bislang nicht in Sicht.
Foto: Katholischer Pfarrer in einer Messe (Archiv) [dts]