Wikileaks-Gründer Julian Assange darf vorerst nicht an die USA ausgeliefert werden. Das entschied das zuständige Gericht in London, wie am Dienstag bekannt gegeben wurde.
Demnach soll Assange die Erlaubnis erhalten, gegen seine Auslieferung Berufung einzulegen – allerdings nur, wenn das Vereinigte Königreich und die USA innerhalb von drei Wochen keine „angemessenen Zusicherungen“ zu den Fragen geben können, zu denen die Berufung vorläufig zugelassen wurde. Unter anderem geht es dabei darum, ob er sich auf den ersten Zusatzartikel der US-Verfassung berufen kann, der die Redefreiheit schützt. Auch die Frage, ob ihm die Todesstrafe drohen könnte, müsse geklärt werden. Eine weitere Anhörung soll im Mai stattfinden.
Wäre Assange die Erlaubnis zur Berufung direkt verweigert worden, wäre eine Auslieferung an die USA innerhalb weniger Tage möglich gewesen. Im Falle einer Niederlage hätte er nur noch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen können.
In den Vereinigten Staaten steht Assange bereits seit etwa 2010 im Fokus der Justiz. Er soll über die Plattform Wikileaks Staatsgeheimnisse verraten haben. Das bestreitet Assange auch gar nicht, hält die Veröffentlichungen aber für legitim. Dabei ging es unter anderem auch um Dokumente, die Kriegsverbrechen und Korruption beweisen sollen. Dem Vernehmen nach drohen ihm in den USA bis zu 175 Jahre Haft.
Foto: Protest für die Freilassung von Julian Assange (Archiv) [dts]