Der Jurist Jens Rommel ist zum neuen Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ernannt worden. Ihm wurde am Montag die vom Bundespräsidenten unterzeichnete Ernennungsurkunde ausgehändigt, wie das Bundesjustizministerium am Mittag mitteilte.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), der Rommel vorgeschlagen hatte, sagte zur Ernennung, dass der Jurist dem Rechtsstaat bereits in vielen wichtigen Funktionen gedient habe: „als Richter am Bundesgerichtshof, als Staatsanwalt und als Leiter der Zentralstelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen“. Gerade in der jetzigen Zeit wachse seinem neuen Amt besondere Bedeutung zu. „Unsere freiheitliche Demokratie hat Feinde, denen wir entschieden und wirkungsvoll begegnen müssen: streng mit den Mitteln des Rechts“, so Buschmann.
Rommel war, bevor er zum Generalbundesanwalt ernannt wurde, Richter am Bundesgerichtshof und dort dem 4. Strafsenat zugewiesen. Ihm war zudem knapp vier Jahre lang stellvertretend die Aufgabe eines Ermittlungsrichters am Bundesgerichtshof übertragen. Zwischen 2015 und 2020 leitete er die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg. Rommels Amtsvorgänger Peter Frank war im Dezember 2023 zum Richter am Bundesverfassungsgericht ernannt worden.
Foto: Generalbundesanwalt (Archiv) [dts]