Der parlamentarische Geschäftsführer der FDP im Bundestag, Stephan Thomae, hat den Umgang mit der AfD in Bundestags-Ausschüssen verteidigt. „Wenn Fraktionen von ihrem Vorschlagsrecht für einen Ausschussvorsitz Gebrauch machen, heißt das nicht, dass ihr Kandidat automatisch gewählt wird“, sagte Thomae der „Rheinischen Post“ (Mittwochausgabe).
„Für den Wahlerfolg müssen die Fraktionen einen mehrheitsfähigen Vorschlag machen. Denn letztendlich obliegt es dem Ausschuss, seinen Vorsitzenden oder seine Vorsitzende zu bestimmen“, so Thomae. „Die Abgeordneten sind dabei in ihrer Wahlentscheidung frei.“
Ein Ausschuss könne seinen Vorsitzenden nicht nur wählen, sondern auch abwählen, sagte Thomae zur Abwahl des AfD-Politikers Stephan Brandner vom Vorsitz des Rechtsausschusses 2019. „Dass eine solche Maßnahme in der letzten Legislaturperiode notwendig geworden ist, ist bedauerlich. Im Fall Brandner war die Abwahl notwendig, da er sich für das Amt des Ausschussvorsitzenden im Rechtsausschuss als untragbar erwiesen hat.“
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt ab Mittwoch zwei Organstreitverfahren der AfD-Fraktion in Sachen „Ausschussvorsitze Bundestag“. Ein Eilverfahren wurde abgelehnt, ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.
Foto: Abgeordnete der AfD-Fraktion (Archiv) [dts]