Die EU-Kommission hat eine Wettbewerbsstrafe in Höhe von 1,8 Milliarden Euro gegen Apple verhängt. Hintergrund seien „kartellrechtswidrige App-Store-Vorschriften für Musikstreaming-Anbieter“, teilte die Brüsseler Behörde am Montag mit.
Insbesondere gehe es darum, dass Apple App-Entwickler Beschränkungen auferlegt habe, „die sie daran hinderten, iOS-Nutzer über alternative und billigere Musikabonnements zu informieren, die außerhalb der App zur Verfügung stehen“, hieß es. Das verstoße gegen das EU-Kartellrecht. Die entsprechenden Bestimmungen von Apple stellten „unlautere Handelsbedingungen“ dar.
Sie seien „weder notwendig noch angemessen“, um die geschäftlichen Interessen von Apple in Bezug auf den App Store zu schützen, so die EU-Kommission. Sie wirkten sich zudem „nachteilig für die iOS-Nutzer aus“, da sie „fundierte und effiziente Entscheidungen“ darüber verhinderten, „wo und wie die Nutzer Musikstreaming-Abonnements für ihr Gerät erwerben wollen“.
Die Höhe der Geldbuße ergibt sich aus den Leitlinien der Kommission zur Festsetzung von Geldbußen aus dem Jahr 2006. Bei der Festlegung seien die Dauer und Schwere der Zuwiderhandlung sowie der Gesamtumsatz und die Marktkapitalisierung von Apple als Kriterien herangezogen worden, so die EU-Wettbewerbshüter. Berücksichtigung habe auch die Tatsache gefunden, dass Apple im Rahmen des Verwaltungsverfahrens „Falschangaben“ gemacht habe.
Zu „Abschreckungszwecken“ habe die Kommission ferner beschlossen, den Grundbetrag der Geldbuße um einen „Pauschalbetrag von 1,8 Milliarden Euro“ zu erhöhen. Dieser Pauschalbetrag sei notwendig, da der entstandene Schaden „zu einem erheblichen Teil nicht-monetärer Art“ sei und nach der in den Geldbußenleitlinien der Kommission von 2006 dargelegten einnahmenorientierten Methodik sonst „nicht angemessen berücksichtigt werden kann“.
„Apple hat ein Jahrzehnt lang seine beherrschende Stellung auf dem Markt für den Vertrieb von Musikstreaming-Apps über seinen App Store missbraucht“, sagte EU-Kommissionsvize Margrethe Vestager. „Dazu wurden die Möglichkeiten von Entwicklern, Verbraucher über alternative, billigere Musikdienste, die außerhalb des Apple-Universums verfügbar sind, zu informieren, beschränkt.“
Foto: iPhone von Apple (Archiv) [dts]