Der frühere Verfassungsrichter Udo Di Fabio hat sich in der Debatte über einen besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts zurückhaltend geäußert. Unter anderem könne man die Amtszeit und die Altersgrenze von Verfassungsrichtern ins Grundgesetz schreiben, sagte Di Fabio der „Augsburger Allgemeinen“.
Damit könne man Vorgänge wie in Polen verhindern, wo die frühere Pis-Regierung Richter rascher ausgewechselt hatte, indem das Rentenalter herabgesetzt wurde. „Das Zwei-Drittel-Erfordernis für die Wahl würde ich dagegen nicht ins Grundgesetz aufnehmen“, fügte der Ex-Verfassungsrichter hinzu.
„Wenn die These stimmt, dass Mehrheiten im Parlament künftig wegen der Zersplitterung der Parteienlandschaft schwerer zu bekommen sind, dann könnte es kontraproduktiv sein, das Erfordernis einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Grundgesetz zu verankern“, so Di Fabio. „Dann hätten die radikalen Populisten womöglich bald eine Sperrminorität.“ Er halte das an diesem Punkt nicht „für zu Ende gedacht“.
Foto: Bundesverfassungsgericht (Archiv) [dts]