Der Bundesrat hat dem „Wachstumschancengesetz“ am Freitag zugestimmt. Das war bis zuletzt unsicher, die Unionsländer zeigten sich diesbezüglich uneins.
Das Gesetz war im letzten Jahr in der Länderkammer noch gescheitert und in den Vermittlungsausschuss gekommen, wo aber keine echte Einigung zustande kam.
Die Regelung soll Impulse für mehr Wachstum, Investitionen und Innovationen setzen, außerdem sollen auch für kleine und mittlere Unternehmen Steuervereinfachungen umgesetzt werden. Das Entlastungsvolumen ist allerdings im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens von ursprünglich rund 7 Milliarden Euro jährlich auf 3,2 Milliarden Euro geschrumpft.
Unter anderem gibt es eine befristete Verbesserung beim einkommensteuerlichen Verlustvortrag, eine befristete Wiedereinführung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter und eine auf 6 Jahre befristete Einführung einer degressiven AfA für Wohngebäude mit 5 Prozent, sowie eine Änderung an der Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau.
Unternehmen im Geschäftsverkehr sollen untereinander verpflichtet werden, elektronische Rechnungen zu verwenden. Der Schwellenwert zur Befreiung von der Abgabe von vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen wird von 1.000 Euro auf 2.000 Euro angehoben.
Foto: Gebäude des Bundesrates in Berlin (Archiv) [dts]