Nachdem der Bundesverfassungsschutz seinen ehemaligen Präsidenten, Hans-Georg Maaßen, Berichten von „T-Online“ und „Kontraste“ zufolge als Rechtsextremisten gespeichert hat, hat der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestages, Konstantin von Notz (Grüne), Konsequenzen gefordert. „Wenn ein ehemaliger Leiter einer so wichtigen Behörde innerhalb der deutschen Sicherheitsarchitektur in den Islamismus, den Linksextremismus oder den Rechtsextremismus abgleitet, ist das zweifellos ein sicherheitspolitisch relevanter Vorgang“, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Freitagausgaben).
„Die beamtenrechtlichen Treuepflichten gehen über das aktive Dienstverhältnis hinaus und wirken fort. Insofern muss das Innenministerium auch dienstrechtlich auf den Fall Maaßen einen sehr genauen Blick werfen und gegebenenfalls entsprechende Konsequenzen ziehen“, so von Notz.
Das Bundesinnenministerium wollte sich zur Speicherung von Daten über Maaßen beim Bundesamt für Verfassungsschutz nicht äußern. „Sofern öffentliche Äußerungen aktiver oder ehemaliger Beamter Anlass dazu bieten, werden diese von Amts wegen mit Blick auf mögliche disziplinarrechtliche Relevanz geprüft“, sagte ein Sprecher dem RND zu etwaigen disziplinarrechtlichen Schritten. „In den einstweiligen Ruhestand versetzte Beamte gelten dabei dienst- und disziplinarrechtlich als Ruhestandsbeamte. Für Ruhestandsbeamte gelten andere, deutlich geringere Pflichten als für aktive Beamte.“
Bei Ruhestandsbeamten gelte es demnach unter anderem als Dienstvergehen, wenn sie sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung betätigten, so das Ministerium. Mögliche Disziplinarmaßnahmen seien die Kürzung oder Aberkennung des Ruhegehalts.
Mit dem „Gesetz zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung“ würden die Anforderungen zur Verfassungstreue für Beamte im einstweiligen Ruhestand künftig erhöht, sagte der Sprecher des Innenministeriums. „Politische Beamte müssen sich künftig während des einstweiligen Ruhestands durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen.“ Das neue Gesetz trete zum 1. April in Kraft.
Foto: Konstantin von Notz (Archiv) [dts]