Der Bundesverfassungsschutz darf die AfD-Nachwuchsorganisation Junge Alternative (JA) als gesichert extremistische Bestrebung einstufen. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss vom Montag entschieden, wie am Dienstag mitgeteilt wurde. Gegen die Entscheidung können noch Rechtsmittel eingelegt werden.
Die Jugendorganisation war vom BfV bereits im April 2023 als gesichert rechtsextrem eingestuft worden. Dagegen hatten die AfD und die JA im Juni 2023 Klage erhoben und zugleich die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes beantragt.
Nach Ansicht der SPD ist die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts eine deutliche Niederlage für die AfD. „Nun hat die AfD eine herbe Klatsche vor Gericht einstecken müssen“, sagte Parlamentsgeschäftsführerin Katja Mast der „Rheinischen Post“ (Mittwochsausgabe). „Es ist gut, dass die Junge Alternative unter strenger Beobachtung des Verfassungsschutzes steht.“
Mast sagte weiter, „die AfD und ihre rechten Vorfeldorganisationen, dazu gehört die Junge Alternative, verbreiten Hass und Hetze“. Sie würden das Land spalten. „Sie untergraben systematisch das Vertrauen in unsere demokratischen Institutionen, unsere Medien und Rechtsstaat“, ergänzte die SPD-Politikerin. Es zeige sich aber, dass die Demokratie wehrhaft gegen Rechtsextremismus sei.
Foto: AfD-Logo auf Bundesparteitag (Archiv) [dts]