Stegner begrüßt UNRWA-Kommission

SPD-Außenpolitiker Ralf Stegner begrüßt die Gründung einer unabhängigen Kommission zur Untersuchung der Terrorvorwürfe gegen Mitarbeiter des UN-Palästinenserhilfswerks (UNRWA).

„Was diese Kommission macht, scheint mir der richtige Ansatz zu sein, um zu einer Veränderung zu kommen, die möglicherweise heißen kann, dass etwas anderes an die Stelle der UNRWA treten könnte, wenn es nicht gelingt, die strukturellen Probleme zu lösen“, sagte der Bundestagsabgeordnete der „Rheinischen Post“ (Mittwochsausgabe). Er fügte aber hinzu: „Im Moment gibt es keine vernünftige Alternative, wenn man nicht eine humanitäre Katastrophe will.“

Zugleich wünscht er sich nach eigenen Angaben mehr europäisches Engagement im Nahostkonflikt: „Die EU hat diplomatisch kolossal versagt: Aus Europa oder Deutschland gab es bislang keine diplomatischen Initiativen, die den Weg zu einer Lösung des Konflikts bereiten könnten, indem Sicherheitsinteressen Israels, Kampf gegen Terrorismus und Antisemitismus und Humanität und Selbstbestimmung für das palästinensische Volk zusammengeführt werden.“

Das umstrittene UN-Palästinenserhilfswerk UNRWA ist laut Völkerrechtlern der Grund dafür, dass die Genfer Flüchtlingskonvention für palästinensische Flüchtlinge nicht gilt. Wie der Heidelberger Völkerrechtler Matthias Hartwig der „Rheinischen Post“ sagte, hängt das mit einer Ausschlussklausel in Artikel 1D der Konvention zusammen. Sie betrifft Personen, die 1948 aus Israel oder 1967 aus von Israel besetzten Gebieten geflohen sind, sowie ihre Nachkommen, die weiter im Nahen Osten ausharren.

„Es ist sicherlich der Zweck dieser Klausel gewesen, dass diese Personen sich nicht wie andere Flüchtlinge von dort fortbewegen können“, sagte Hartwig. Das ändert sich aber in dem Moment, „wenn der UNRWA-Schutz, aus welchen Gründen auch immer, endet“. Der Völkerrechtler erläuterte: „Wenn also die UNRWA keine Gelder mehr hat und daher ihre Aufgaben nicht mehr erfüllen kann, zieht das nach meinem Verständnis nach sich, dass die betroffenen Personen in den Genuss der Genfer Flüchtlingskonvention kommen.“

Das bedeutet, dass palästinensische Flüchtlinge dann von der Möglichkeit Gebrauch machen können, als Flüchtlinge Asyl zu beantragen, sobald sie in ein EU-Land eingereist sind. So sieht es auch der emeritierte Professor für internationales Flüchtlingsrecht und frühere UN-Berater Guy Goodwin-Gill: „Die sogenannte Ausschlussklausel ist in Wirklichkeit eine bedingte Einschlussklausel“, sagte er.

In Artikel 1D der Genfer Flüchtlingskonvention heißt es wörtlich: „Dieses Abkommen findet keine Anwendung auf Personen, die zurzeit den Schutz oder Beistand einer Organisation oder einer Institution der Vereinten Nationen genießen.“

Foto: Ralf Stegner (Archiv) [dts]

 

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