Der geplante Kahlschlag der Deutschen Bahn beim Aus- und Neubau hat ein politisches Nachspiel. Überrascht von der großen Zahl vom Stopp bedrohter Projekte hat sich der Vorsitzende des Verkehrsausschusses, Udo Schiefner (SPD), mit einem Brandbrief an Bahnchef Richard Lutz und Infrastrukturvorstand Berthold Huber gewandt.
Die Nachricht von den Sparplänen habe ihn „doch arg erschreckt – vor allem nach der gerade beendeten Haushaltswoche im Deutschen Bundestag und den dort gefassten Beschlüssen“, zitiert der „Spiegel“ aus dem Schreben. „Am allermeisten bin ich verwundert, dass ich von all dem nichts im Vorfeld erfuhr.“ Seine Kollegen im Verkehrsausschuss und im Bundestag ginge es genauso, heißt es in dem Schreiben.
Der „Spiegel“ hatte am Freitag eine interne Liste der Bahn-Infrastruktursparte „InfraGO“ enthüllt. Das Dokument offenbart, dass der Staatskonzern zahlreiche Aus- und Neubauprojekte zurückstellen muss. Nach dem Karlsruher Urteil zum Klima- und Transformationsfonds bleiben der Bahn nur rund 30 der ursprünglich zugesagten 45 Milliarden Euro. Sie sollen laut des Berichts vorrangig in den Bestand fließen.
Die Bahn spricht von einer „kurzfristigen Priorisierung“. „Bis jetzt gibt es keine an uns gerichtete und keine öffentliche Reaktion zu den Meldungen, zumindest in keiner Form, die mich erreicht hätte“, beklagt jetzt Schiefner. Er fordert von der Deutschen Bahn (DB) „zu all dem schnellstmöglich Klarheit und Wahrheit walten zu lassen“. Sein Glaube in den Staatskonzern aber sei erschüttert: „Das Vertrauen in die DB liegt mir und sehr vielen im Bundestag weiterhin am Herzen. Nur wird es uns damit auch und gerade durch derartige Vorgänge wahrlich nicht leicht gemacht.“
SPD-Fraktionsvize Detlef Müller sagte dem „Spiegel“: „Der Bundesverkehrswegeplan und die Ausbaugesetze gelten natürlich weiter. Das heißt nicht, dass Aus- und Neubauprojekte wegfallen.“ Vielmehr müsse es um eine „Priorisierung im zeitlichen Ablauf“ gehen. Laut Müller müssen das die Projekte sein, bei denen internationale Verpflichtungen oder ein hoher verkehrlicher Nutzen besteht.
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