Der nordrhein-westfälische Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) spricht sich dafür aus, das Bundesverfassungsgericht nicht nur mithilfe von Grundgesetzänderungen besser vor Verfassungsfeinden zu schützen. In den Ländern seien anders als auf Bundesebene schon konkrete Vorschläge erarbeitet worden, sagte Limbach der FAZ (Montagsausgabe).
„Das Bundesverfassungsgericht ist ein großer Erfolg des Grundgesetzes, es hat sich als Bürgergericht wirklich bestens etabliert. Aber nach unserer Auffassung ist es noch nicht sturmerprobt“, so Limbach. „Wir sehen in anderen Ländern wie Polen oder Ungarn: Wenn extreme oder populistische Regierungen ans Ruder kommen, dann versuchen sie als erstes, auf das Verfassungsgericht Einfluss zu nehmen.“ Die Bundesländer schlügen unter anderem in den Artikel 93 und 94 des Grundgesetzes „einige wenige, aber äußerst effiziente Änderungen“ vor.
„Wir wollen zum Beispiel auch die Bindungswirkung verfassungsgerichtlicher Entscheidungen vom Bundesverfassungsgerichtsgesetz hochziehen ins Grundgesetz. Neu ist auch unser Ansatz, eine mögliche Blockade bei der Wahl von Bundesverfassungsrichtern zu verhindern. Unser Vorschlag ist: Wenn binnen eines Jahres eine vakante Stelle nicht durch das eigentlich zuständige Wahlorgan, sprich Bundestag oder Bundesrat, besetzt wird, dann wechselt die Zuständigkeit zum jeweils anderen Wahlorgan“, so der nordrhein-westfälische Justizminister.
Zudem schlügen die Länder vor, auch das Bundesverfassungsgerichtsgesetz zu einem zustimmungspflichtigen Gesetz zu machen. „Das heißt, jede Änderung dieses Gesetzes durch den Bundestag soll künftig im Bundesrat zustimmungspflichtig werden. Wir wollen das Verfassungsgericht also nicht nur im Grundgesetz, sondern auch noch mal auf der einfachgesetzlichen Ebene absichern“, sagte Limbach der FAZ.
Es gehe darum, das unabhängige Bundesverfassungsgericht krisenfester zu machen. Der Charme der Länder-Vorschläge sei, „dass es sich um ganz wenige Änderungen handelt, die aber eine unheimlich starke Wirkung haben und geeignet sind, unseren demokratischen Rechtsstaat sehr gut zu schützen“.
Foto: Bundesverfassungsgericht (Archiv) [dts]