Die Abgeordneten der Linken im Bundestag haben gegen die Beschränkung ihres Fragerechts gegenüber der Regierung eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe auf den Weg gebracht – im Zuge eines Organstreitverfahrens. Laut einem Bericht des „Spiegels“ sind die Schriftsätze dazu am Montag abgeschickt worden.
„Wir stellen die Anfragen nicht für uns, sondern um das Funktionieren der Demokratie zu gewährleisten“, sagte die Bundestagsabgeordnete Clara Bünger. „Der Weg nach Karlsruhe ist deshalb folgerichtig, weil wir mit dem Kampf um das Fragerecht auch um die Demokratie kämpfen.“
Die Linke hatte nach dem Austritt von Sahra Wagenknecht und neun weiteren Abgeordneten im Dezember 2023 ihren Fraktionsstatus verloren. Seit Anfang Februar ist sie aber als Gruppe anerkannt. Auch die BSW-Abgeordneten haben Gruppenstatus erhalten. Anders als Fraktionen dürfen beide Gruppen nicht unbegrenzt Kleine Anfragen an die Bundesregierung einreichen, sondern nur zehn pro Monat. Darauf hatte sich eine Parlamentsmehrheit geeinigt.
Die Linke sieht dies als Eingriff in die Mandatsfreiheit, die vom Grundgesetz geschützt ist. Die Abgeordneten haben auch eine einstweilige Anordnung beantragt – das Gericht solle bis zur Entscheidung in der Sache die Beschränkung der Anfragen aufheben. Von der Regierung durch Anfragen Informationen zu erhalten, sei „entscheidend für die parlamentarische Kontrolle und Transparenz, die für eine funktionierende Demokratie unerlässlich sind“, sagte Bünger weiter.
In dieser Wahlperiode hat die Linke bis Anfang Februar bereits 966 Kleine Anfragen gestellt, seit 2005 sind es rund 9.000.
Foto: Frühere Linken-Fraktion (Archiv) [dts]