In die Debatte um die Frage, ob Abtreibungen künftig außerhalb des Strafgesetzbuchs geregelt werden sollen, kommt Bewegung. Die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission zur reproduktiven Selbstbestimmung werde im April ihre Ergebnisse vorstellen, sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Der FDP-Politiker mahnte jedoch größte Vorsicht bei der Umsetzung an: Die Räume, die das Bundesverfassungsgericht in der Frage des Lebensschutzes lasse, seien sehr eng. „Was keinesfalls passieren darf, ist, dass eine Regelung gefunden wird, die zwei Jahre später in Karlsruhe für verfassungswidrig erklärt wird“, so Buschmann. „Das hätte unzumutbare Folgen für die betroffenen Frauen, die Ärzte und die Beratungsstellen.“
Foto: Das Strafgesetzbuch in einer Bibliothek (Archiv) [dts]