Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) kann sich unter bestimmten Bedingungen einen Arbeitszwang für Asylbewerber vorstellen. „Dass die Kommunen Asylbewerber, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, zu gemeinnütziger Arbeit verpflichten können, ist geltendes Recht“, sagte Heil der „Bild“ (Donnerstagausgabe). „Im Einzelfall mag es auch sinnvoll sein, Menschen während der mitunter langen Wartezeit in Sammelunterkünften zu beschäftigen.“
Der Saale-Orla-Kreis in Thüringen hat gerade als erster Landkreis in Deutschland die Maßnahme beschlossen. Heil hält die Wirkung einer „Arbeitspflicht“ aber für begrenzt. „Eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration wird so allerdings nicht gelingen“, sagte der Arbeitsminister. Sein Ziel sei es deshalb, anerkannte Flüchtlinge „dauerhaft in sozialversicherungspflichtige Arbeit zu bringen“.
Ohne Einschränkungen begrüßte CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann die Maßnahme. „Alles, was das Prinzip des Förderns und Forderns wieder stärkt, ist zu begrüßen“, sagte Linnemann der Zeitung. „Das gilt nicht nur für Bürgergeldempfänger, sondern auch für Asylbewerber.“
Laut Grundgesetz darf in Deutschland niemand zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden. Die einzigen Ausnahmen hiervon sind gerichtlich angeordnete Freiheitsentziehungen und eine allgemeine, für alle gleiche, öffentliche Dienstpflicht.
Einen Arbeitszwang hatte zuerst die AfD-Bundestagsfraktion ins Spiel gebracht. Im Oktober letzten Jahres hatte sie vorgeschlagen, dass Arbeitslosengeldempfänger, die „Bürgerarbeit“ verweigern, statt Barmitteln nur noch Sachdienstleistungen erhalten.
Foto: Hubertus Heil (Archiv) [dts]