Knapp jeder sechste abhängig Beschäftigte (16 Prozent) in Deutschland hat im April 2023 im Niedriglohnsektor gearbeitet. Damit lag der Verdienst von rund 6,4 Millionen Jobs unterhalb der Niedriglohnschwelle von 13,04 Euro brutto je Stunde, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Donnerstag mit.
Das waren 1,1 Millionen Niedriglohnjobs weniger als im April 2022 (7,5 Millionen). Der Anteil dieser Jobs an allen Beschäftigungsverhältnissen sank somit bundesweit von 19 Prozent auf 16 Prozent. Eine Erklärung für diese Entwicklung sei der zwischen Januar und Oktober 2022 von 9,82 Euro auf 12,00 Euro gestiegene Mindestlohn, so das Bundesamt.
Gut jedes zweite Beschäftigungsverhältnis im Gastgewerbe (51 Prozent) lag im April 2023 im Niedriglohnsektor. In der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft (43 Prozent) und im Bereich Kunst, Unterhaltung und Erholung (36 Prozent) war der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten ebenfalls überdurchschnittlich hoch.
In der öffentlichen Verwaltung (vier Prozent), in der Finanz- und Versicherungsbranche (sechs Prozent), in der Informations- und Kommunikationsbranche (sieben Prozent) sowie im Bereich von Wasser, Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen (sieben Prozent) waren die Anteile hingegen am niedrigsten.
Knapp jede fünfte Frau (19 Prozent) arbeitete im April 2023 in Deutschland im Niedriglohnsektor. Bei den Männern war es knapp jeder siebte (13 Prozent). Der Anteil an Beschäftigungsverhältnissen im Niedriglohnsektor sank bei den Frauen mit einem Rückgang von 23 Prozent auf 19 Prozent im Zeitraum April 2022 bis April 2023 etwas stärker als bei den Männern. Hier ging er von 16 Prozent auf 13 Prozent zurück.
Im April 2023 wurden deutschlandweit 2,4 Millionen Jobs mit dem gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro bezahlt. Das entspricht 6,2 Prozent aller mindestlohnberechtigten Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland. Gut jedes vierte geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnis erhielt den Mindestlohn (26,6 Prozent).
Jobs in Voll- oder Teilzeit wurden dagegen deutlich seltener mit Mindestlohn vergütet (1,4 Prozent bzw. 5,0 Prozent). Im gleichen Zeitraum hatten gut 1,0 Millionen Beschäftigungsverhältnisse (2,6 Prozent) einen rechnerischen Stundenverdienst unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns.
Foto: Reinigungskraft in einer U-Bahn-Station (Archiv) [dts]