Bezahlkarte für Asylbewerber: NRW pocht auf Bundesgesetz

Im Streit um die Einführung der neuen Bezahlkarte für Asylbewerber hat die schwarz-grüne Landesregierung von Nordrhein-Westfalen die Ampel-Koalition in Berlin aufgefordert, umgehend eine bundesgesetzliche Grundlage zu schaffen. „Auf Initiative der Länder wurden gemeinsam mit dem Bund gesetzliche Klarstellungsbedarfe identifiziert, die erforderlich sind, um den Einsatz einer Bezahlkarte rechtssicher zu machen. Die erarbeiteten Vorschläge sollten nun schnellstmöglich umgesetzt werden, um die möglichst flächendeckende Einführung einer Bezahlkarte nicht zu gefährden“, erklärte ein Sprecher der Düsseldorfer Staatskanzlei am Montag gegenüber der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ,Dienstagsausgabe).

Zwischen den Ampel-Parteien ist neuer Streit um die Bezahlkarte ausgebrochen, seit der grüne Bundestagsfraktions-Vize Andreas Audretsch erklärt hatte, gesetzliche Änderungen seien „nicht nötig und nicht verabredet“. Einzelne Bundesländer wie Bayern oder Hamburg nutzten bereits den bestehenden Rechtsrahmen, um Bezahlkarten einzuführen. Teile der Grünen empfinden die Umstellung, mit der ein Missbrauch von Asylbewerberleistungen eingedämmt werden soll, als diskriminierend und tun sich offenbar schwer, ausdrücklich ihre Zustimmung zu geben.

In NRW hält sich indes Flüchtlingsministerin Josefine Paul (Grüne) bislang an den einstimmigen Bund-Länder-Beschluss aus dem vergangenen November, der das Bargeld für Flüchtlinge bis auf ein gesetzliches Taschengeld-Minimum für den persönlichen Bedarf abschaffen will.

Die Länder pochen darauf, dass die Bezahlkarte künftig explizit ins Asylbewerberleistungsgesetz aufgenommen wird und auch in Gemeinschaftsunterkünften genutzt werden kann. Die Überweisung von Sozialleistungen in Herkunftsstaaten soll so ausgeschlossen werden. In Länderhoheit kann die Karte noch verschärfend für bestimmte Angebote wie Spielhallen oder Wettbüros gesperrt werden.

„Mit dem Hin und Her bei der Bezahlkarte verspielen wir weiterhin Vertrauen“, warnte NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) am Montag gegenüber der Funke-Mediengruppe (Dienstagausgaben). Die Bezahlkarte sei kein „phänomenaler Durchbruch“ in der Flüchtlingspolitikpolitik, „aber sie ist ein wichtiger Baustein, um für mehr Ordnung und Klarheit zu sorgen“, so Reul.

Bis zum Sommer wollen die Länder mit einem Ausschreibungsverfahren eine Bank finden, die eine einheitliche Debit-Kartenfunktion ohne Kontobindung bereitstellt. Ab Herbst würden dann die meisten Asylbewerberleistungen umgestellt. In NRW hatte zuletzt die Ankündigung der Staatskanzlei für Verwirrung gesorgt, dass jede Kommune weiter selbst entscheiden könne, ob sie bei der lokalen Versorgung ihrer Asylbewerber von der Karte Gebrauch macht. Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) betonte, dass er sich eine flächendeckende Einführung in NRW wünsche, es jedoch unter Berücksichtigung der kommunalen Selbstverwaltung keinen Anschlusszwang geben werde. An den Einführungskosten werde das Land die Karte nicht scheitern lassen und den Städten gegebenenfalls unter die Arme greifen.

Foto: Asylbewerberunterkunft (Archiv) [dts]

 

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