Frauen haben auch im Jahr 2023 in Deutschland durchschnittlich einen niedrigeren Stundenlohn gehabt als Männer. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Donnerstag mitteilte, betrug der sogenannte „unbereinigte Gender Pay Gap“ im vierten Jahr in Folge 18 Prozent. Mit durchschnittlich 20,84 Euro erhielten Frauen einen um 4,46 Euro geringeren Bruttostundenverdienst als Männer (25,30 Euro).
Im langfristigen Vergleich sank der unbereinigte „Gender Pay Gap“: Zu Beginn der Messung im Jahr 2006 betrug der geschlechterspezifische Verdienstabstand noch 23 Prozent. Seit 2020 verharrt er bei 18 Prozent. Nach wie vor ist der unbereinigte „Gender Pay Gap“ in Ostdeutschland deutlich kleiner als in Westdeutschland: In Ostdeutschland lag er im Jahr 2023 bei sieben Prozent, in Westdeutschland bei 19 Prozent (2006: Ostdeutschland: sechs Prozent, Westdeutschland: 24 Prozent).
Frauen in Deutschland sind bei der Geburt ihres ersten Kindes durchschnittlich rund 30 Jahre alt. Ab diesem Alter stagniert ihr durchschnittlicher Bruttostundenverdienst nahezu, während er bei den Männern mit zunehmendem Alter fast stetig ansteigt. Das könnte daran liegen, dass Frauen im Laufe ihres Erwerbslebens familienbedingt häufiger ihre Karriere unterbrechen und in Teilzeit arbeiten. Karrieresprünge und Lohnerhöhungen werden für Frauen somit seltener. Der unbereinigte „Gender Pay Gap“ liegt bei den 30-Jährigen noch bei acht Prozent. Am höchsten fällt er bei Beschäftigten im Alter zwischen 57 und 61 Jahren mit 27 Prozent aus.
Ausgehend vom unbereinigten „Gender Pay Gap“ lassen sich den Statistikern zufolge rund 64 Prozent der Verdienstlücke durch die für die Analyse zur Verfügung stehenden Merkmale erklären. Demnach ist ein Großteil der Verdienstlücke darauf zurückzuführen, dass Frauen häufiger als Männer in Branchen, Berufen und Anforderungsniveaus arbeiten, in denen schlechter bezahlt wird. Außerdem sind sie häufiger in Teilzeit oder geringfügig beschäftigt als Männer, was ebenfalls mit geringeren durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten einhergeht.
Die verbliebenen 36 Prozent des Verdienstunterschieds können nicht durch die im Schätzmodell verfügbaren Merkmale erklärt werden. Dieser unerklärte Teil entspricht dem „bereinigten Gender Pay Gap“ von sechs Prozent. Demnach verdienten Arbeitnehmerinnen im Durchschnitt auch bei vergleichbarer Tätigkeit, Qualifikation und Erwerbsbiografie im Berichtsjahr 2023 pro Stunde sechs Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen (Westdeutschland: sechs Prozent, Ostdeutschland: sieben Prozent).
Es sei jedoch davon auszugehen, dass die Unterschiede noch geringer ausfallen würden, wenn weitere Informationen über lohnrelevante Einflussfaktoren für die Analyse zur Verfügung stünden, etwa Angaben zu Erwerbsunterbrechungen aufgrund von Schwangerschaft, Geburt von Kindern oder Pflege von Angehörigen, so die Statistiker. Der bereinigte „Gender Pay Gap“ sei daher als „Obergrenze“ für Verdienstdiskriminierung zu verstehen.
Foto: Blonde Frau mit Locken (Archiv) [dts]